Klarstellungen beim Waldbetretungsrecht
Der Wald soll auch in Zukunft ein wichtiger Raum für alle Erholungssuchenden bleiben. Schon im bisherigen Landesforstgesetz gibt es klare Vorgaben für das Begehen oder Radfahren im Wald, dazu zählt das Gebot, auf Wegen zu bleiben. Der neue Gesetzentwurf führt hier zu einer Klarstellung der befahrbaren Wege: Der Gesetzentwurf präzisiert, dass das Radfahren auf ausgewiesenen Trails oder befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen mit ausreichender Breite erlaubt ist. Eine konkrete Breite ist dabei im Gesetzentwurf ausdrücklich nicht festgelegt. Wie bisher bleibt auch im neuen Gesetzentwurf das Befahren der Waldfläche außerhalb von Wegen mit Fahrrädern und das Anlegen illegaler Renntrails verboten. Zum Schutz der Natur bleibt das Befahren der Waldwege mit Motorrädern oder Mofas weiterhin ausgeschlossen. Darunter werden künftig auch Zweiräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h und andere kennzeichenpflichtige Zweiräder gefasst. Normale E-Bikes oder Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h fallen ebenso wie Krankenfahrstühle nicht unter diese Regelung. Sie sind im Wald auch weiterhin erlaubt.
Ministerin Silke Gorißen: „Die Menschen sollen auch weiterhin den Wald genießen können. Zum Schutz von Flora und Fauna und der Erholungssuchenden zeigen wir aber chaotischem Verhalten im Wald die Rote Karte. Wir sind alle aufgerufen, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass der Wald mit all seinen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen erhalten bleibt.“
Zum verbesserten Schutz gegen Waldbrände oder zur Beseitigung von Schadholz nach Stürmen kann in Zukunft die zuständige Forstbehörde außerdem zeitweise Beschränkungen beim Betreten des Waldes aussprechen.
Zudem soll unter anderem die effektive Verfolgung und Ahndung des rechtswidrigen Parkens von Fahrzeugen im Wald ermöglicht werden.