Garantie Bestimmungen

PeWe

Bekanntes Mitglied
Es ist eigentlich unglaublich was sich manche Hersteller in die Garantiebdingungen schreiben.
So sollen Fahrräder die Garantie verlieren, wenn es vom Erstbesitzer verkauft wurde.
Dass die Garantie nur bei Händler bei dem das Rad gekauft wurde, in Anspruch genommen werden kann.

Ich gehe davon aus, dass hier die Hersteller geltendes Recht verbiegen.

Wie sieht das die Fahrradgemeinschaft?
 
Da wird nichts verbogen.
Garantie bestimmt der Hersteller.
Das was du verwechselst ist Gewährleistung.
Diese ist nicht betroffen und gilt 2 Jahre ab Kauf.
Nein.
Zb. Wenn ich ein Auto in Flensburg kaufe und nach München umziehe habe ich auch in München Garantie Ansprüche und muss nicht nach Flensburg....
 
Nein.
Zb. Wenn ich ein Auto in Flensburg kaufe und nach München umziehe habe ich auch in München Garantie Ansprüche und muss nicht nach Flensburg....
Das ist eine freiwillige GARANTIE-Leistung der Automobilhersteller. Wenn ein Hersteller das nicht will, ist das seine Sache. Du verstehst den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie scheinbar nicht.

Die gesetzliche Gewährleistung hast du unabhängig von der Herstellergarantie "immer".
 
Es ist eigentlich unglaublich was sich manche Hersteller in die Garantiebdingungen schreiben.
So sollen Fahrräder die Garantie verlieren, wenn es vom Erstbesitzer verkauft wurde.
Dass die Garantie nur bei Händler bei dem das Rad gekauft wurde, in Anspruch genommen werden kann.

Ich gehe davon aus, dass hier die Hersteller geltendes Recht verbiegen.

Wie sieht das die Fahrradgemeinschaft?

Geltendes Recht wird wohl nicht verbogen, und gewisse Dinge wie "lebenslange Garantie nur für den Erstbesitzer" kann ich nachvollziehen.

btw, mein Jeep aus den USA hatte in Europa auch keine Garantie.
 
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