Es ist eigentlich unglaublich was sich manche Hersteller in die Garantiebdingungen schreiben.
So sollen Fahrräder die Garantie verlieren, wenn es vom Erstbesitzer verkauft wurde.
Dass die Garantie nur bei Händler bei dem das Rad gekauft wurde, in Anspruch genommen werden kann.
Ich gehe davon aus, dass hier die Hersteller geltendes Recht verbiegen.
Wie sieht das die Fahrradgemeinschaft?
So sollen Fahrräder die Garantie verlieren, wenn es vom Erstbesitzer verkauft wurde.
Dass die Garantie nur bei Händler bei dem das Rad gekauft wurde, in Anspruch genommen werden kann.
Ich gehe davon aus, dass hier die Hersteller geltendes Recht verbiegen.
Wie sieht das die Fahrradgemeinschaft?