Rechtliches zu Pedelec und Fahrrad

Steffl

Mitglied
Hier mal eine Frage an die Rechtsexperten.
Wann ist ein Fahrzeug ein Pedelec?

Konkreter Hintergrund meiner Frage: Der jüngste wünscht sich sehnlichts sowas:
https://gokart-profi.de/BERG-Gokart...ZhBrFYpj3g8-84O4WXRL61i-LQjBe0EsaAgM2EALw_wcBBei dem Preis soll er aber nicht nur auf dem privaten Hof fahren dürfen!

Bevor jetzt die Frage kommt, was das im E-MTB Forum macht? Wir reden von Fahrzeugen, die unter "Pedelec" (unterstützung nur beim Treten, max. 250w, max. 25km/h) fallen (könnten), aber nicht alle Vorschriften für Fahrräder einhalten (Beleuchtung, Klingel etc.) Also Verwandtschaft und rechtlich nah ;-)

Beim Hersteller hab ich schon gefragt, aber die Antwort ist nicht nur unbefriedigend sondern sehr sicher falsch:
"Beim BERG E-BFR handelt es sich um ein Spielgerät nach EG-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (siehe beigefügte Konformitätserklärung inklusive der entsprechenden Normen). Das Fahrzeug hat einen Mittelmotor (250 W) und das Fahrzeug wird bis max. 16 km/h unterstützt. Laut der Definition der StVG (Nichamtliches Inhaltsverzeichnis des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz) handelt es sich nicht um ein Kraftfahrzeug".

Laut StVO §16 (2) ist erst mal alles was einen Motor hat und schneller als 6 km/h fährt ein Kraftfahrzeug:
(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

Es sei denn es gilt als Pedelec.
Bundesgesetzblatt vom 20.06.2013:

„Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 118 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(:relievedface: Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“


Von 2 Rädern steht da nichts, also schon mal kein Killerkriterium. Auch bei der Definition von Fahrrad finde ich nichts von 2 Rädern. Nur Breite ist auf 1m beschränkt. Das wäre erfüllt.
Das aus einem Kettcar kein Fahrrad mit allen Vorschriften wird ist mir schon klar, womit wir wieder beim E-MTB wären. Aber kann es ein Pedelc sein, also Führerschein- Zulassungs- und Versicherungsfrei?
 
Das heißt, wenn der Junior damit zur Schule fährt, egal ob auf dem Radweg oder auf dem mittleren Ring wäre da rein juristisch nichts gegen zu sagen :p:rolleyes:?
Abgesehen von der Beleuchtung natürlich... Die wäre im Vergleich zum E-MTB sogar recht leicht nachzurüsten.
Und auf 25km/h könnte man es sogar legal pimpen :angel:
 
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