Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden
 
Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.
Nebeneinander fahrende Radfahrer sind grundsätzlich eine Behinderung, wird Zeit eine richtige Starktonhupe am Auto zu montieren.

Oh, ich sehe gerade mein Fauxpas: es heisst ja nicht mehr Radfahrer sondern Radfahrende und Verkehrsteilnehmende.

So, schönen Tach noch im Mountainbikendenforum....
 

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Re: Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden
Es ist ja löblich, dass man diese Regeln jetzt festschreibt, Nur halten wird sich auf der Straße an den Abstand niemand, der sich nicht auch vorher schon dran gehalten hat. Sowas im Falle eines Falls zu beweisen dürfte fast unmöglich sein. Als mich ein netter SUV Fahrer "abgeräumt" hat und anschließend weitergefahren ist, hatte ich sogar diverse Zeugen. Da ich aber nur angefahren wurde aber nicht gestürzt bin lag noch nicht mal ein Unfall mit Verlassen des Unfallorts vor -> Das kann man also getrost knicken.
Die Punkte, die vielleicht geahndet werden, sind das Halten auf der Radspur sowie bei Radfahrern das Fahren auf dem Fußweg.
 
Nur halten wird sich auf der Straße an den Abstand niemand, der sich nicht auch vorher schon dran gehalten hat.
Ein Bikeguide auf La Palma hat mir mal erzählt, dass dort die geltende 1,5m Meter Regel von der Polizei sogar aus der Luft überwacht und mit nicht unter 500.- Euro geahndet wird. Es gäbe also auch hier Möglichkeiten, den Willen dazu bei der Ordnungsmacht vorausgesetzt.

Und natürlich kann ich einen Autofahrer anzeigen, der mich in Gefahr bringt. Dazu brauche ich auch nicht zwingend Zeugen. Entscheidend ist, welcher Aussage der Richter am Ende Glauben schenkt. Es stellt sich nämlich auch der Richter die berechtigte Frage, warum sollte ein Radfahrer einen Autofahrer anzeigen, wenn er gar nichts gemacht hat.
Habe ich schon selbst als Anzeigender erlebt, wenn auch nicht als Fahrradfahrer.

Beste Grüße,
KalleAnka
 
Straßenbreite - Fahrrad - Abstand - Autobreite = Auto im Bankett
3,40 - 0,77 - 2,0 - 1,8 = - 1,17 m

Geht aber nicht, weil vorher schon die Weidezäune kommen.

Also hier ab heute Überholverbot für Mehrspurige Fahrzeuge?
In Deinem vermessenen Fall, ja! Was ist denn die Alternative? Abstand so gut wie geht? Hupen und in den Graben drängeln? Einfach umfahren? Es soll ja auch Fahrradfahrer geben, die mal anhalten und ein Auto vorbei lassen. Etwas Goodwill auf beiden Seiten, auch das soll es geben.

Ich hatte als Autofahrer noch nie ein Problem mit Fahrradfahrern. Das mag aber daran liegen, dass ich selber einer bin.
 
nimm doch den sportlichen Fall...

Audi RS6 = 2,12m
MTB Lenker = 0,8m

3,4-0,8-2-2,12 = -1,52 :)

Wenn man wirklich rechts radelt sind es vermutlich weniger als 80cm. wenn nciht gerade ein Zaun oder geparkte Autos kommen.

Eigentlich muss die Straße 5-6 Meter haben damit man noch legal überholen kann. Das sind in der Stadt mind. zweispurige Straßen.
 
Wie lange muss ich in der Innenstadt dem Fahrrad hinter her fahren ? In der Mitte ein Grünstreifen, rechts der Mehrzweckstreifen für Radfahrer, die Autospur max. 250m ohne den Mehrzweckstreifen ?

Das wird lustig :p
 
Auf der Bundesstraße die Rennradfahrer die den Radweg prinzipiell ignorieren kann man auch nicht überholen !
Das ist doch ein Witz. Eine Bundesstraße hat soweit ich weiß mindesten 2 Spuren. Du kannst genau dann überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt. Das sollte aber schon immer Standard sein und nicht mit den neuen Regeln zu tun haben.
 
Das ist doch ein Witz. Eine Bundesstraße hat soweit ich weiß mindesten 2 Spuren. Du kannst genau dann überholen, wenn kein Gegenverkehr kommt. Das sollte aber schon immer Standard sein und nicht mit den neuen Regeln zu tun haben.
Also wenn ich auf einer gut ausgebauten Bundesstrasse fast bis zum Stillstand abbremsen muss weil da ein paar Radfahrer meinen nebeneinander fahren zu müssen nervt mich da gewaltig.
 
Die Diskussion um schmale Straßen und „normgerechtes“ Überholen der Radfahrenden ist völlig berechtigt. Eines bleibt dabei aber noch unberücksichtigt: Radfahrende dürfen jetzt auch nebeneinander fahren! Außer auf 4-spurigen Straßen wird Überholen nun fast generell zum gesetzeswidrigen Verhalten. Aus meiner Sicht hat der Scheuer Andi aus dem Verkehrsministerium aber noch eines vergessen: Die Erlaubnis für Radfahrende, zukünftig auch den Standstreifen der Autobahnen benutzen zu dürfen?
Der Herr Scheuer kennt ja auch sicher die Verkehrs- und Strassensituation bspw. In München? Hier wird normgerechtes Überholen von Radlern auf geschätzt 80 % der Straßen unmöglich. Viel Spaß im Berufsverkehr, zum Glück muss ich da nicht hin.
Der Rest gehört hier zwar nicht her; ich sagˋs aber trotzdem und gerade auch im Hinblick auf die anderen beschlossenen Änderungen der StVZO: wann um Himmels Willen wird diesem unsinnigen Treiben im Verkehrsministerium endlich einmal Einhalt geboten?
 
Ja, unser be(scheuer)te Verkehrtminister hat schon immer ein glückliches Händchen bewiesen. Millionen (oder Milliarden) in die PKW Maut versenkt, Restriktionen wegen Feinstaub wo man jetzt sieht dass es nicht mal von den KFZ kommt, dann die unsägliche E-Roller Zulassung, zu Zeiten wo schon viele Städte im Ausland angesichts der Plage rumgekotzt haben und jetzt das noch diese Gesetze.
 
Also wenn ich auf einer gut ausgebauten Bundesstrasse fast bis zum Stillstand abbremsen muss weil da ein paar Radfahrer meinen nebeneinander fahren zu müssen nervt mich da gewaltig.
Da hast Du vollkommen recht, mich ärgert das bis zu einem gewissen Grad auch. Mich ärgert auch ein vor mir her schleichender anderer Autofahrer ganz gewaltig. Und dennoch überhole ich weder den einen noch den anderen wenn ich ihn dabei gefährde. Es gibt eben Kröten, die muss man schlucken und nicht gleich schießen!

Was machst Du denn mit der Oma vor Dir an der Fleischtheke, die der Verkäuferin ihre ganze Lebensgeschichte erzählt? Mit der Handkante in den Nacken......?
 
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