Ein e-mtb soll es werden......1, 2, oder doch 3 ?

Moin,
aus diesem Grund bin ich auch beim Giant gelandet. Die Obergrenze nicht ausgereizt.
Ich hätte bzw. habe da einfach im Hinterkopf, was ist wenn! Bin wohl schon zu alt mit 49 und mache mir zuviel Gedanken was passieren könnte.
Nur auf der Waldautobahn unterwegs, da war es auch mit dem Focus ohne weiteres Kopfzerbrechen möglich und machbar, aber wenn es abseits geht beruhigt es mich ungemein.

Grüße
Dirk
 
vom Händler per Unterschrift bestätigen lassen, dass er wusste, dass du das Gewichtslimit
Was soll das bringen? Ausserdem wird er es nicht tun.
Händler verkauft nur mit einem Vermerk auf der Rechnung die bikes wenn jemand über dem Gesamtgewicht liegt.
Das ist ja auch eine Frechheit, da würde ich schon mal nicht kaufen.
Sollte es mal mit irgendwas Probleme geben, hast du den schwarzen Peter,

Das wird sehr oft geschrieben, ich sehe das anders.
Da müsste erst mal jemand beweisen dass Du zu schwer warst und es gibt keine Wiegepflicht.

Ich kenne auch keinen Fall wo einer schreibt mein Händler/Hersteller hat mir die Gewährleistung/Garantieleistung verweigert weil ich zu fett bin.

Und wenn Du aussiehst wie ein 250kg Suomo Ringer, dann sagst Du eben ich kaufe das Bike für meine Frau und die fährt damit.



Zu Sache:
ich hätte keine Bedenken ein für 250lb freigegebenes Bike mit 120kg Gewicht zu fahren. Ich habe selber mit 110-115kg 3 Jahre lang eins mit 120kg Freigabe gefahren. Ich würde eben auf eine sanftere Fahrweise achten. Also nicht volle Pulle den Bordstein senkrecht nehmen sondern die Laufräder dabei anheben/entlasten. Keine heftigen Sprünge usw.
 
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Ich kenne auch keinen Fall wo einer schreibt mein Händler/Hersteller hat mir die Gewährleistung/Garantieleistung verweigert weil ich zu fett bin.

Bei der Gewährleistung hast du Recht, da muss der Hersteller nachweisen, dass das Problem in der Anwendung/beim Anwender lag und das ist beim Systemgewicht schwer möglich.

Bei der Garantie ist es genau andersrum. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und man selbst ist in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht bei einem selbst lag. So oder so kommt der Kunde bei der Gewährleistung immer besser weg und der Hersteller bei der Garantie. Die bekommst du in der Regel eh nur auf Kulanz. Irgendein Passus steht immer im kleingedruckten, der die Garantie in genau deinem Fall zu Nichte macht.

Ich finde allerdings, dass es ein systemisches Problem ist, dass das zgG so niedrig ist. Das liegt nur daran, dass das Ebike dem normalen Fahrrad gleichgesetzt ist und die Regelung für eben dieses beim Mountainbike bei 120KG zgG liegen. Bei nem Rad von über 25 Kg darf man also nicht mal 90 KG wiegen. Ich bin mir sehr sicher, dass Cube und co. vom Material her mehr zulassen könnten, aber dann müssten sie in die Tests investieren und da liegt der Knackpunkt.

Deshalb auch mein Eingangs erwähntes Argument, dass sie keine höhere Freigabe aus Geiz gewährleisten.

Letztendlich gebe ich Dir recht. Das Rad wird weder auseinanderbrechen, noch wird man zumindest bei der Gewährleistung Probleme bekommen.
Aber diese niedrige Freigabe ist einfach eine Frechheit, weshalb man als schwerer Mensch überlegen sollte, ob man diesen Aasgeiern noch Kohle in den Rachen werfen will.
 
Ich bin mir sehr sicher, dass Cube und co. vom Material her mehr zulassen könnten, aber dann müssten sie in die Tests investieren und da liegt der Knackpunkt.
Das könnte möglich sein.

Ich denke ein weiterer Grund sind die Grenzwerte der Komponentenhersteller (Laufräder, Federelemente)
Die Komponenten sind eben nicht für eBikes Entwickelt worden.
Und selbst wenn "eBike-ready" drauf steht basiert das trotzdem zumeist auf der MTB-Auslegung.

Erst in jüngster Zeit kommen Laufräder mit 150kg Zulassung raus.
 
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