E bike tuning

punkie1199

Neues Mitglied
hallo,

Ist es erlaubt ein emtb von 25 auf 45 km/h zu tunen und dann damit im Straßenverkehr zu fahren wenn es natürlich versichert wird und alles andere eingehalten wird?

Oder muss ich mir extra dafür ein s Pedelec kaufen was von Werk aus 45 fährt.

Gruß oli
 
Nein geht nicht.
S-PEDELECS sind KFZ, und unterliegen allen KFZ spezifischen gesetzlichen Auflagen. Dazu kommt dass du dann auf der Strasse fahren musst, mit in Wald und Wege fahren ist auch Essig, weil KFZ.
 
An irgendein Bike ein Versicherungskennzeichen ranschrauben, macht es nicht zwingend legal :cool:
 
Ich finde die Frage nach einer "legalen Tuningmöglichkeit" als solche nicht völlig abwegig. Oder nennen wir es risikominimierende Möglichkeiten

Kurze Antwort: Nein, geht nicht.

Weil aber auch hier im Forum von Halbwissen bis Falschaussagen alles zu finden ist, hier noch mal der meiner Meinung nach kritischste Punkt bei der Risikobewertung.
Tuning im Sinne von Anheben der Höchstgeschwindikeit (mit Motorunterstützung) berührt verschiedene Aspekte.
Immer wieder lese ich Vergleiche mit dem größeren Ritzel am Mofa (hat es schon immer gegeben...). Oder es mache keinen Unterschied ob ich wegen "zu schnell" mit dem Rad ohne Motor, dem "originalen" oder dem getunten Bike jemanden über den Haufen fahre.

Das ist falsch. Der Unterschied ist:
Nach dem Tunen des Pedelecs ist dieses genau das nicht mehr: Ein Pedelec mit dem rechtlichen Status eines Fahrrades.
Beim Tunen des Mofas ist es vorher und nachher ein Kraftfahrzeug. Es braucht und hat eine Versicherung. Diese wird auch nach dem Tuning nicht völlig wirkungslos. Sie fordert beim einem Unfall natürlich Regress. Der kann hoch sein, aber er ist gedeckelt und ein Unfallopfer bekommt auf jeden Fall sein Geld.

Beim Unfall mit dem Bio-Bike oder dem unveränderten Pedelec greift die Privathaftpflicht (klar, wenn man eine hat. Das ist bei einem gesunden Risikobewusstsein aber bestimmt der Fall). Die kann sich bei grober Fahrlässigkeit zieren und auch Regress fordern. Aber auch da gilt: Deckel und „Opferschutz“

Ein getuntes Pedelec und damit zum Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis verwandeltes Fahrzeug ist dagegen gar nicht versichert. Es ist auch für Geld und mit gutem Willen nicht versicherbar. Die Privathaftplicht scheidet aus, weil sie immer eine Ausschlussklausel durch Schäden mit KFZ enthält (Benzinklausel).
Damit gibt es bei einem Unfall- den man noch nicht mal wegen Geschwindigkeit verschuldet haben muss- keinerlei Netz oder doppelten Boden. Bis zum letzten Cent ist alles aus eigener Tasche zu bezahlen. Spätestens bei Personenschaden ist da gleich Haus und Hof weg.
Ist nichts zu holen hat das Unfallopfer ein Problem.
Beides sollte für vernünftig denkende Menschen ein Ausschlusskriterium sein.
Sicher steht das auch hier schon mal im Forum. Es war mir aber ein Anliegen erneut in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen.
 
Wir sind zwar alle etwas älter hier aber ich denke nicht bei allen ist Altzheimer so fortgeschritten dass wir alles schon vergessen haben.
Das Thema Tuning wurde doch schon bis zum Exzess hier totgeredet, bitte jetzt nicht nochmal.
 
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