DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

Ein vor einigen Wochen geleakter Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz sorgte bei Outdoor-Sportlern für Entsetzen und erleichtert das Sperren von Wegen erheblich. Wir haben bei der Mountainbike-Interessensvertretung DIMB nachgefragt.

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DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“

Was sagst du zum neuen Entwurf und der Bewertung von DIMB-Fachmann Heiko Mittelstädt?
 
Egal mit welchen Methoden die Panikmacher der DIMB um Mitglieder werben, in Bayern gilt das:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG/true

Waldbetretungsrecht bleibt, Verkehrssicherung wird umgekrempelt​

Das freie Betretungsrecht des Waldes wird im Kern nicht angetastet. Insbesondere soll es weiterhin den Ländern überlassen bleiben, ob sie für das Fahrradfahren im Wald bestimmte Mindestanforderungen an die Wegbeschaffenheit stellen (z.B. die Wegbreite).
Quelle:
https://www.forstpraxis.de/neues-bundeswaldgesetz-das-plant-cem-oezdemir-fuer-die-waldbesitzer-22545
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann das mit der Mindestanforderung der Wegbeschaffenheit verstehen wenngleich es sich unter widrigen Umständen negativ für die MTB Gemeinde auswirken könnte.
Wiegesagt, könnte, alles nur Vermutungen.
In Ö gibt es das Gesetz zur Wegerhaltung. In D wird es ähnliches geben vermute ich.
Das besagt im wesentlichen, dass für Wege in Wald und Flur welche im Privatbesitz sind und befahren werden dürfen, also kein ausdrückliches Fahrverbot für Fahrräder ausgeschildert ist, der Besitzer des Grundes über den der Weg führt vollinhaltlich für die ordentliche Befahrbarkeit verantwortlich ist und diese zu gewährleisten hat.

Dazu gab es vor etlichen Jahren einen Präzedenzfall, wo ein MTB Fahrer zu Sturz kam und dann Schadensersatz sowie Schmerzensgeld am Klagsweg gerichtlich einforderte. Ins Treffen führte der Kläger die mangelnde Pflege des Weges , welche eine gefahrlos Befahrbarkeit nicht ermöglichte.
Letztlich bekam der Kläger recht und der Grundstücksbesitzer wurde zur Wiedergutmachung der Klagsforderung und zur Wiederherstellung des Weges verpflichtet.
Und genau damit so etwas nicht Schule macht, wurden dann entsprechende gesetzliche Adaptierungen durchgeführt.
Dass auf dem besagten Weg dann sehr schnell ein Fahrverbot weil Privatgrundstück ausgeschildert wurde darf angenommen werden.
 
In Ö gibt es das Gesetz zur Wegerhaltung. In D wird es ähnliches geben vermute ich.
Das besagt im wesentlichen, dass für Wege in Wald und Flur welche im Privatbesitz sind und befahren werden dürfen, also kein ausdrückliches Fahrverbot für Fahrräder ausgeschildert ist, der Besitzer des Grundes über den der Weg führt vollinhaltlich für die ordentliche Befahrbarkeit verantwortlich ist und diese zu gewährleisten hat.
Nein, so etwas gibt es in Deutschland nicht. Wer einen Waldweg benutzt, tut dies auf eigene Gefahr.
 
Und die Komoot Sache ist doch eigentlich auch ganz einfach. Stell Dir vor Du hast eine grosse Wiese. Ich habe keine Lust aussen rum zu fahren und fahre quer durch. Eine Spur entsteht. Dieser folgen 100 Andere, Aus der Spur entsteht ein Weg/Pfad der aber in keiner Flurkarte eingetragen ist..Also ist das kein offizieller Weg. Logisch oder? Was spricht jetzt dagegen die Veröffentlichung solcher entstandene nicht öffentlichen Wege zu unterbinden?
Ja, das muss man sich vorstellen weil es einfach an den Haaren herbei gezogen ist und nichts mit der Realität zu tun hat.
 
und nichts mit der Realität zu tun hat.
Das hat es leider doch. Ich finde es auch völlig blödsinning im Gesetz, aber ein Problem ist es schon.
Wenn ich sehe, wie viele "Auswärtige" auf den Trails bei uns unterwegs sind, dann ist genau die Veröffentlichung das Problem. Solange nur einige Lokals auf den "geheimen" Wegen unterwegs sind, ist es meist kein großes Problem. Die Menge macht es halt.

Ich würde auch nie unsere lokalen Trails veröffentlichen, leider tun das aber genug andere. Und genau das ist
der Grund für den Komoot-Passus. Dazu kommt noch die in der Corona Zeit massiv zugenommene Unart,
wirklich in jeden Hang noch eine Linie zu bauen und dann zu veröffentlichen, obwohl es hier mehr als genug vorhandene Wege/Pfade gibt.
 
Nein, so etwas gibt es in Deutschland nicht. Wer einen Waldweg benutzt, tut dies auf eigene Gefahr.

Oh doch!
Weils mich interessiert habe ich nachgesehen und es hätte mich gewundert wenn es hierzu nichts gegeben hätte.
Wo es in Ö ein Gesetz dazu gibt (§ 1319 AGBGB), gibt es in D einen Rechtsspruch dazu.

Der Paragraf 483 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) besagt: Der Aufwand zur Erhaltung und Herstellung der Sache (hier: Weg), welche zur Dienstbarkeit bestimmt ist, muss in der Regel von dem Berechtigten getragen werden. Wenn aber der Weg auch von dem Verpflichteten Grundstückeigentümer benützet wird, so muss er verhältnismäßig zu dem Aufwand beitragen.

Einerlei, so oder so wird der Verantwortliche (Hauptnutzer, Eigentümer etc.) in die Pflicht genommen.
Der von mir angeführte Präzedenzfall hätte somit auf Grund der geltenden Rechtslage genauso in Deutschland passieren können.
Die Benutzung auf eigene Gefahr hat mit der ursächlichen Rechtssituation zur Wegerhaltung nichts zu tun und entbindet den Benützer nicht von seinem Recht sich bei einem Unfall am Wegerhalter auf gerichtlichen Wege schadlos zu halten.
Also insofern ist D und Ö ziemlich identisch, nur die dahinter liegende Struktur und das Procedere ist ein anderes.
 
Nein, so etwas gibt es in Deutschland nicht. Wer einen Waldweg benutzt, tut dies auf eigene Gefahr.
Dann ließ dir das mal durch
erweiterte Verkehrssicherungspflicht. Abs. 1 Bundeswaldgesetz

Hingegen besteht eine Haftung bei sogenannten atypischen Waldgefahren.

Dies sind Gefahren, die weder durch die Natur noch durch die Bewirtschaftung des Waldes mehr oder weniger zwangsläufig vorgegeben sind. Atypische Waldgefahren sind insbesondere vom Waldbesitzer selbst geschaffene oder geduldete Gefahren, mit denen der Waldbesucher nicht rechnen muss. Hierzu zählen z. B. nicht sicher gelagerte Holzstapel, Hindernisse auf Wegen, nicht erkennbare Wegeabsperrungen (z. B. Draht, unauffällige Schranken), Abgrabungen, defekte Stege oder Geländer. Atypische Gefahren müssen durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden. Nur wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, genügen (deutlich) erkennbare Maßnahmen zur Warnung (z. B. Sperren, Sperrbänder, Piktogramme etc.).
https://www.aelf-tw.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer/281278/index.php
 
Abs. 1 Bundeswaldgesetz
Wo bitte steht was in Abs1?

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html
Das einzige was du als Waldbesitzer bisher in Deutschland sicherstellen mußt, ist daß angrenzende öffentliche Straßen nicht beeinträchtigt werden.

Das lose Holzstapel, Drahtfallen etc. davon ausgenommen sind ist ja wohl klar, hier ging es aber um die Waldwege und deren Zustand.

Ansonsten gilt:

§ 14 Betreten des Waldes​

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
Das ist auch der Grund, weshalb es „bisher“ nicht diese bekloppten Regelungen wie in Österreich gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist auch der Grund, weshalb es „bisher“ nicht diese bekloppten Regelungen wie in Österreich gibt.
Nun, ich an deiner Stelle würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Würdest du die Situation in Ö einerseits und das Gesetz andererseits, beides vollinhaltlich kennen, hättest du auch verstanden, dass das durchaus zum Nutzen beider Seiten ist. Ohne diesen Bestimmungen wären die Folgen aus einem Unfall wesentlich subjektiver und willkürlicher für die Betroffenen.
 
Nun, ich an deiner Stelle würde mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Würdest du die Situation in Ö einerseits und das Gesetz andererseits, beides vollinhaltlich kennen, hättest du auch verstanden, dass das durchaus zum Nutzen beider Seiten ist. Ohne diesen Bestimmungen wären die Folgen aus einem Unfall wesentlich subjektiver und willkürlicher für die Betroffenen.
Ich kann nicht folgen, erkläre es mir als wäre ich drei Jahre alt.
 
Ein illegal angelegter Weg / Trail im Wald zählt da nicht dazu. Passiert da was, dann haftet der Waldbesitzer
Das ist die Behauptung der Waldbesitzerlobby.
Da aber der Nutzer eines solchen Weges nicht feststellen kann, ob dieser illegal entstanden ist, handelt es sich für diesen Nutzer halt einfach um einen Weg im Wald. Damit ist eigentlich klar, dass hier der Waldbesitzer nicht haftet. Das sehen auch Gerichte immer wieder genau so. Meist gibt es in Urteilen dann einen Absatz, in dem dargelegt wird, dass es gerade nicht darauf ankommt wie der Weg entstanden ist (müsste sinngemäß z.B. im Rückegassenurteil des AG Aichach so stehen).

Was die Waldbesitzer meiner Meinung nach eigentlich gerne hätten, wäre ein verhindern der Klagemöglichkeit.
Das wird es aber nicht geben und deswegen meint man das halt zu lösen, in dem man alle aus dem Wald draußen haben will.

Man könnte natürlich auch mal genau das Gegenteil machen. Selbst in sämtliche Waldstücken Wege anlegen. Damit wären diese im Wald üblich und sie wären eine waldtypische Gefahr. Damit wäre man aus der Haftung draussen.
 
Das ist die Behauptung der Waldbesitzerlobby.
Da aber der Nutzer eines solchen Weges nicht feststellen kann, ob dieser illegal entstanden ist, handelt es sich für diesen Nutzer halt einfach um einen Weg im Wald. Damit ist eigentlich klar, dass hier der Waldbesitzer nicht haftet
Der Waldbesitzer muss dafür sorgen das illegal angelegte Wege unbrauchbar werden.
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...ss-Downhill-Biker-aussperren,downhill122.html
Dir ist wahrscheinlich nicht bekannt das es Kataster Wald und Flurkarten gibt in denen jeder offizielle Weg welchen ein Waldstück besitzt eingezeichnet ist. Da kann man nicht einfach so nach Lust und Laune neue Wege einzeichnen.
 
Der Waldbesitzer muss dafür sorgen das illegal angelegte Wege unbrauchbar werden.
https://www.ndr.de/nachrichten/nied...ss-Downhill-Biker-aussperren,downhill122.html
Dir ist wahrscheinlich nicht bekannt das es Kataster Wald und Flurkarten gibt in denen jeder offizielle Weg welchen ein Waldstück besitzt eingezeichnet ist. Da kann man nicht einfach so nach Lust und Laune neue Wege einzeichnen.
Es ging um die Haftung auf illegal angelegten Wegen.
Was der Waldbesitzer mit illegal angelegten Wegen machen muss oder wie man illegale Verkehrsarten auf einem legalen Wanderweg verhindern kann, war nicht das Thema.
 
Es ging um die Haftung auf illegal angelegten Wegen.
Wenn er aus der Haftung raus wäre bräuchte er den Trail nicht beseitigen. So ein illegaler Weg ist eben keine waldrypische Gefahr.
Gleichzusetzen mit einer kleinen Holzbrücke über einen Bach bei der das Holzgeländer morsch ist.

Lehnst Du dich an und fällst runter haftet auch der Waldbesitzer.
 
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