Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“

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Ein Mann wurde nahe der Downhill-Stadt Thale von einem morschen Baum erfasst und verletzt. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg seine Schadenersatzklage abgewiesen und auf „waldtypische Gefahren“ verwiesen, mit denen zu rechnen sei.

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Vorsicht vor Bäumen: Keine Haftung bei „waldtypischen Gefahren“
 
Ich weiß ja nicht, vielleicht bin ich zu weich, aber dann kann ich ja den Waldbesitzer auch wegen rutschiger Pfade verklagen. Oder auf Kosten für die Reinigung meiner schlammigen Klamotten. Oder.....

Man sollte vielleicht froh sein, den Wald unentgeltlich für seine Freizeit nutzen zu können. Leute gibt's...

Kopfschüttelnde Grüße,
KalleAnka
 
Offensichtlich müssen sich deutsche Rechtssprechung und gesunder Menschenverstand doch nicht ausschließen. Es besteht also noch Hoffnung.

Dieses Anspruchsdenken einiger lässt mich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Wem's in meinem Wald zu gefährlich ist, soll sich einfach verp.... . 😡

Oder soll ich künftig Schilder aufstellen: Privatwald, betreten verboten!
 
Ihr habt beide Recht, hab ich auch kein Verständnis für.

ABER ... mein Schwiegervater hat Wald und da sind durchaus einige Versicherungen abzuschließen.
Also irgendwo tief vergraben gibt es wohl für irgendwas auch eine Haftung. Muß ich echt mal nachfragen.
 
Ich weiß ja nicht, vielleicht bin ich zu weich, aber dann kann ich ja den Waldbesitzer auch wegen rutschiger Pfade verklagen. Oder auf Kosten für die Reinigung meiner schlammigen Klamotten. Oder.....

Man sollte vielleicht froh sein, den Wald unentgeltlich für seine Freizeit nutzen zu können. Leute gibt's...

Kopfschüttelnde Grüße,
KalleAnka
Ich sach nur.....Eigentum verpflichtet 😉
 
Jeder ist immer für seine Taten selbst Schuld, da gibt's doch nichts zu streiten. Im Grenzfall hat man eben starkes Pech gehabt.
Die Frage ist bei dem Bericht wahrscheinlich eher, daß da ne Versicherung was Rausschinden wollte.
 
Jeder ist immer für seine Taten selbst Schuld, da gibt's doch nichts zu streiten. Im Grenzfall hat man eben starkes Pech gehabt.
Die Frage ist bei dem Bericht wahrscheinlich eher, daß da ne Versicherung was Rausschinden wollte.
Nein hat man nicht. (Rein rechtlich)
Beispiel aus der Nachbarschaft:
Hund im Grundstück. Schild am Zaun:
" ACHTUNG BISSIGER HUND"
Räuber kann nicht lesen, also ab über den Zaun. Wautzi nicht gesprächsbereit, knabbert den Räuber an.
Räuber sagt, dass es dolle weg tat, Schmerzensgeld und so....
Richter sagt: 250 Taler für den Räuber bitte, denn der Eigentümer des Grundstücks und des Hundes ist verantwortlich!
 
Ich habe auch einen kleinen Wald, durch den gottlob kein Weg führt. Glaube nicht, dass es eine generelle Verkehrssicherungspflicht im Wald gibt, bzw. rechtlich durchsetzbar ist.

Gefahr, die von widerrechtlichen Verbauungen ausgeht, (illegale Traills mit Sprüngen z.B.) da sieht es schon wieder anders aus.

Grüße Tomak
 
Ich weiß, das ist oft der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.
Meine Devise ist immer: Gerechtigkeit hört dann auf wenn ein Anwalt mit im Spiel ist...
 
Hallo zusammen,
wenn durch meinen Wald ein öffentlicher Wanderweg führt, bin ich auch für die Sicherungspflicht zuständig. Hab ich mal so gehört.
Gruß Micha
 
Hallo zusammen!
Ich fand das Thema doch sehr interessant und durch die teils widersprüchliche Aussagen habe ich mal etwas genauer recherchiert. Tatsächlich ist bei der jeder Aussage ein Funken Wahrheit drin. Hier ist ein Ausschnitt, der ganz gut erklärt, was ein Waldbesitzer für Pflichte hat:

Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, unterhält oder in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer möglichst zu verhindern.

In der Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG, zuletzt geändert am 31.7.2010) wurde klargestellt, dass die Benutzung des Waldes insbesondere hinsichtlich der waldtypischen Gefahren auf eigene Gefahr erfolgt und damit eine Aussage zur Grenze der "Verkehrssicherungspflicht" des Waldbesitzers getroffen.

Die Verkehrssicherungspflicht wird demnach darauf beschränkt, dass der Waldbesitzer grundsätzlich keine Vorkehrungen gegen die typischen Gefahren des Waldes (z.B. herabhängende Äste, Trockenzweige, Wurzeln) zu treffen hat, sondern den Benutzer nur vor atypischen Waldgefahren schützen muss. Atypische Gefahren sind Gefahren, mit deren Auftreten der Waldbenutzer nicht rechnen muss, sich also nicht aus der Natur oder Bewirtschaftung ergeben, sondern insbesondere vom Waldbesitzer selbst oder einem Dritten geschaffen werden Der Waldbesucher ist vor diesen Gefahren zu schützen bzw. hinreichend zu warnen.“ (Quelle: https://www.sbs.sachsen.de/haeufig-...":{"group":"accordion-content-8407","idx":8}})

Hoffe ich konnte damit etwas mehr Licht ins Dunkle bringen. :)
 
Hallo! Passend zum Thread habe ich auch selbst eine Frage zu Unfällen. Dieser Unfall hat mich nämlich zum Grübeln gebracht und da ich nicht will, dass mir so etwas passiert, bzw. dass ich für sowas vor Gericht muss: Gibt es denn eine Versicherung in der solche Dinge gedeckt sind? Habe mich ein bisschen umgeschaut und bin auf diesen Artikel gestoßen: https://www.fitformoney.de/unfallversicherung-notwendig
Nun bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich eine private Unfallversicherung abschließen soll, um obiges Szenario zu vermeiden. Was meint ihr?:)
 
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