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Das ist Privatgrund, somit hat der Eigentümer volle Befugnis und unsereiner hat sich dem zu fügen.


Das mit dem Sammeln von Waldfrüchten ist lt. ABGB auf Privatgrund immer verboten, allerdings gibt es da eine Regelung die sich auf Stillschweigen und Duldung bezieht, die im Wesentlichen sagt: wenn das Verbot nicht ausgeschildert ist, darf Duldung angenommen werden.

Der Besitzer hier ist halt ein ganz scharfer.


Welche Farbe hat der Himmel?
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