Avinox Statement zur Leistungsdebatte: Mehr Watt, weniger Sorgen?

Anzeige

Re: Avinox Statement zur Leistungsdebatte: Mehr Watt, weniger Sorgen?
Andere Frage:

wie hoch ist die erlaubte Peak Power bei Pedelecs in China
Antwort:

In China ist die maximale Nenndauerleistung (oft als Nennleistung bezeichnet) für Standard-Pedelecs gesetzlich auf 400 Watt begrenzt. Die erlaubte Peak-Power (Spitzenleistung) ist in den nationalen Richtlinien nicht explizit als exakter Maximalwert definiert, aber gängige Motoren in diesem Rahmen liefern meist kurzzeitig eine Spitzenleistung von etwa 500 bis 750 Watt, bevor sie vom Controller abgeregelt werden. [1, 2]
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen für E-Bikes nach dem aktuellen nationalen Standard (GB 17761) sind:
  • Max. Nenndauerleistung: \(\le 400\text{ W}\)
  • Max. unterstützte Geschwindigkeit: \(\le 25\text{ km/h}\)
  • Motortyp: Tretunterstützung ist verpflichtend (Pedale müssen vorhanden sein)
  • Maximalgewicht: Das fahrfertige Gewicht darf \(55\text{ kg}\) nicht überschreiten
  • Kennzeichen: Selbst normale Pedelecs müssen in China registriert und mit einem Nummernschild versehen werden.
 
Frag doch mal in Nordkorea an. Ist genau so spannend.
Die Realität zu E-Bikes in Nordkorea
  • Importierte Grauzone: Fast alle in Nordkorea genutzten E-Bikes sind chinesische Importe. Technische Prüfverfahren bezüglich der Motor-Spitzenleistung (Peak Power) gibt es für Endnutzer nicht. [1, 2]
  • Radikale Modifikationen: Aufgrund mangelnder Treibstoff- und Transportalternativen bauen Nordkoreaner ihre E-Bikes im privaten Raum massiv um. Motoren und Akkus werden illegal aufgerüstet ("Performance Tuning"), um schwere Lasten oder Passagiere gegen Bezahlung zu transportieren. Eine Regulierung der Watt-Leistung greift hier in der Praxis nicht. [1]
  • Regulierung über Verbote, nicht über Wattzahlen: Wenn der Staat eingreift, dann nicht wegen technischer Kennzahlen der Fahrräder, sondern aufgrund von Stromknappheit. Da das Laden der Akkus das marode nordkoreanische Stromnetz belastet, kam es in der Vergangenheit zu regionalen Beschränkungen, bürokratischen Erlaubnispflichten oder gar Konfiszierungen. [1]
  • Allgemeine Fahrrad-Registrierung: Unabhängig von der Motorleistung gilt in Nordkorea (vor allem in Pjöngjang), dass Fahrräder polizeilich registriert sein müssen und ein Nummernschild tragen müssen. [1, 2]
Zusammenfassend lässt sich sagen: Eine legale Obergrenze für die Peak Power im westlichen Sinne ist im nordkoreanischen Verkehrsrecht nicht existent. Entscheidend für die Behörden vor Ort ist, ob der Bürger eine Fahrerlaubnis für das Rad besitzt und wie die aktuelle Stromversorgungslage im Bezirk geregelt ist. [1, 2, 3]

Da biste sicherlich froh Europäer zu sein...
 
Zurück