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  • Hi Dorsdn, ich empfehle:
    1. Du bist noch in der Garantie. Verlange schriftlich eine Nachbesserung vom Händler.
    2. Bei erneutem Auftreten verlange wiederum schriftlich eine Nachbesserung.
    3. Bei wiederholtem Auftreten verlange die Rückabwicklung des Kaufvertrags und oder Wandlung.
    Das wird nichts. Ausser Du willst Dich jahrelang ärgern so wie ich.
    beste Grüße, Max
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