Grundsätzlich finde ich deinen Claim, dein Rechtsverständnis und dein Posting schon lächerlich.
Im Gegensatz zu den anderen Posts habe ich aber gerade Zeit um dir auch zu erklären warum:
geben......übrigens hast du mit Canyon auch keine Geschäftsbeziehung...die hast du nämlich nur mit deinem Händler.
Selbst wenn Canyon kein Direktversender wäre besteht bei sehr vielen Herstellern ein verbindlicher Garantievertrag, dessen Inhalte der Hersteller jedoch vor dem Kauf frei definieren kann. Die oft formulierte Freiwilligkeit der Herstellergarantie bezieht sich das das Anbieten und den Inhalt. Wurde eine Herstellergarantie beim Kauf angeboten, so ist diese verbindlich.
Also: ein versauter Tag in den Bergen, Fahrrad heimgeschoben, Abholung organisiert, zur Reparatur gebracht und abgehol
Das was du hier vermisst nennt sich Mobilitätsgarantie. Sowas ist auch nie Teil der gesetzlichen Sachmangelhaftung ( früher "Gewährleistung"). Lies in den Canyon Garantiebedingungen nach was dazu steht. Ansonsten musst du dafür eine Versicherung abschließen.
Bei Mobilitätsgarantien ist übrigens auch sehr wichtig, dass die Inanspruchnahme korrekt gemeldet wird.
Beispielsweise bei Ford greift die Mobilitätsgarantie nur dann, wenn du die Panne direkt bei der entsprechenden Telefonnummer meldest.
Rufst du den ADAC an oder deine Versicherung (Schutzbrief) dann rührt Ford im Rahmen der Mobilitätsgarantie keinen Finger.
Was war passiert: nach ca. 1000 km/1 Jahr ist der
Reifen * geplatzt, was zu einem schlagartigen Luftverlust geführt hat.
Wenn du noch innerhalb von 12 Monaten bist und es drauf anlegen willst, dann sende Canyon eine dokumentiere Sendung mit einer Frist für die Behebung des Sachmangels. Falls man die Sachmangelhaftung ablehnt möge man den Nachweis dafür erbringen, denn die Beweislast liegt noch beim Verkäufer.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung betrifft jedoch nur Mängel, die bei Übergabe der Sache bereits vorhanden waren. Du unterstellst Canyon damit, dass sie dir einen bereits mangelhaften
Reifen * verkauft haben und dass es aufgrund dieses Mangels nun zum Schaden gekommen ist. Das ist bei einem Verschleißteil wie einem
Reifen * im Geländeeinsatz nach knapp einem Jahr aber weit her geholt. Dennoch wäre Canyon in der Pflicht dies zu widerlegen, also zu beweisen dass der
Reifen * fehlerfrei war. Dafür müsstest du aber ggf. das ganze Fahrrad oder das Laufrad einsenden. Das ist nun aufgrund der Behebung durch einen Dritten schon nicht mehr möglich. Also wären deine Ansprüche gegen Canyon nicht mehr durchsetzbar.
Nach mehr als 12 Monaten musst du Canyon beweisen, dass der
Reifen * bei Übergabe fehlerhaft war, was für eine Privatperson i.d.r. nur sehr schwer möglich ist. Hier greift meist die Kulanz des Händlers, sofern es fürs zweite Jahr eine Garantie durch den Hersteller gibt. Der Händler wickelt das für dich mit dem Hersteller ab.
Bei Händlern von Produkten mit nur einem Jahr Herstellergarantie (z.B. Apple Produkte) führt dies regelmäßig zu Streitfällen.
Wie du siehst hast du bei der Abwicklung deiner Panne sehr viel falsch gemacht wenn du Ansprüche stellen willst. Jetzt zu sagen Canyon lässt dich im Regen stehen ist polemisch und falsch (oder du hast den Ablauf falsch geschildert).