Trail Tales – Ode to Freiburg: Die MTB-Community im Breisgau

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Du schreibst es doch selbst.. Im Umkehrschluss ist es kein Verbot.
Erstmal schon, denn ob es Rechtens ist oder nicht können die wenigsten richtig beurteilen.
Ich bin mir da auch nicht immer sicher wenn ich mal wieder auf ein Verbotsschild treffe wo letztes Jahr halt noch keins stand.
Entweder ignorieren oder halt umkehren.

Habe das Fahrverbot im Bayrischen Nationalpark ignoriert, ist eine Owi und hat mich knapp 90 Euro gekostet vom gr. Rachel zum Lusen. Der Ranger meinte er habe dort noch nie einen Radfahrer angetroffen. Mei, alles ist iwan das erstemal.
🤣
 
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Re: Trail Tales – Ode to Freiburg: Die MTB-Community im Breisgau
Erstmal schon, denn ob es Rechtens ist oder nicht können die wenigsten richtig beurteilen.
Ich bin mir da auch nicht immer sicher wenn ich mal wieder auf ein Verbotsschild treffe wo letztes Jahr halt noch keins stand.
Wenn kein Paragraf auf dem das Fahrverbot ( und wenn ich mich recht entsinne muss auch der Aufsteller also in Bayern die UNB mit aufgeführt sein) greift auf dem Schild Angegeben ist kannst es ignorieren.
Naturschutzgebiete wieder ausgenommen aber da "müssen" ja schilder beim Betreten hängen.


Hier noch eine Aussage zur Verwaltungsvorschrift die ich jetzt einfach mal frei übernehme.
- es ist "nur" eine Dienstanweisung, welche das freie Betretungsrecht nicht tangiert. Das Staatsminiterium hatte auch genauso auf eine Anfrage von einem grünen Politiker geantwortet!

Ich finde damit ist gerade für Bayern alles gesagt.
 
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Nicht geeignet ist ein weiter Begriff, Nur weil der Weg schmal ist heisst das nicht dass er deswegen nicht für das Radfahren geeignet ist.
 
Schon Lustig der Paragraf auf Bild 1 sagt ja das du fahren darfst 😂

1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren.


Bild 2 sagt ja mit zB. Paragraf 30 nix anderes.
1Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

Ich gehe mal davon aus wenn jemand so ein Schild aufhängt das dort ein Weg verläuft sonst würde er das Schild ja nicht aufhängen
 
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