Restwertermittlung bei bikeleasing

Artos

Bekanntes Mitglied
Hallo,

im Mai 25 läuft das Bikeleasing von meinem E-Fully aus. Die Leasinggesellschaft tat sich in der Vergangenheit mir einen ungefähren Restwert, bzw. Die Höhe der „Schlussrate“ zur Übernahme des Bikes mitzuteilen. Ich verstehe ja, dass das von der aktuellen Marktlage abhängig ist, aber da muss es doch eine ungefähre Formel/Herangehensweise geben, oder ?

Habt ihr Erfahrungen mit Bikeleasing und Übernahme eines Bike gehabt, und wenn ja, wie wurde bei euch die Schlussrate berechnet ?

art
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von robzo

Hilfreich
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Kenn zwar nicht die AGB bzw. Klauseln von BikeLeasing, aber Marktwert interessiert schon. Wenn der Marktwert niedriger ist als der Restwert, zahlt die Differenz der Leasingnehmer.
 
Kenn zwar nicht die AGB bzw. Klauseln von BikeLeasing, aber Marktwert interessiert schon. Wenn der Marktwert niedriger ist als der Restwert, zahlt die Differenz der Leasingnehmer.

In der Überlassungserklärung, sprich Vertrag von Jobrad, steht das nicht.
Ist bei eigentlich 18% Restwert auch nicht zu erwarten. Und eigentlich übernimmt auch jeder das Rad. Alles andere wäre ja "verrückt".
Sollte das Rad in einem Zustand sein, wo es nicht diese rund 20% erreicht, sollte was anderes nicht stimmen.
Z.B. sowas wie das Akkuproblem, bei den Canyon Rädern. Oder ein defekter Motor. Aber dann wird es eben eine interessante Konstellation.
Da habe ich auch schon häufig drauf hingewiesen. Aber da gibt es keine definitive Auskunft.
Ich denke da an Garantie abgelaufen, größeres Problem, wie Motor, aber Leasing läuft noch.
Da es kein Unfall ist, ist es eben auch fraglich, ob die Leasingversicherung greift. So wie ich das lese nicht. Die Leasinggeber, verweisen auf Garantie, sprich Hersteller.

Aber das sind vereinzelte Sonderfälle.
 
Danke für eure Beiträge.

Mein Rad hat im Mai 22 rund 5000€ gekostet. Wenn ich mit den weiter oben erwähnten 18% Restwert kalkuliere, lande ich bei 900€. Wenn es wirklich so (wenig) wäre, wärs ok für mich.

Hier ist doch bestimmt jemand unterwegs, der über Bikeleasing sein Rad geleast und dann ausgelöst hat und jetzt berichten kann ?

art
 
Es geht bei der ganzen Sache nicht um den "Restwert" des Bikes, sondern um den Übernahmepreis.

Hier spielt wiederum das Finanzamt mit rein, das, ob realistisch oder nicht, bei 3 Jahre alten Rädern davon ausgeht, dass das Rad noch 40% von der UVP wert ist.

Die Leasinggesellschaft bzw. deren mit der "Verwertung" beauftragte Gesellschaft macht nun dem Arbeitnehmer ein Übernahmeangebot. Dieses darf nicht von vorne herein im Leasingvertrag festgelegt sein/Bestandteil des Vertrags sein (das ist wohl aus steuerlichen Gründen nicht erlaubt bzw. würde das Leasing verändern).
Wenn also bei Vertragsabschluss 18% "üblich" waren, können das bei Vertragsende bspw. auch 20% sein.
(Mein erstes Dienstrad wurde bspw. mit 10%, das zweite mit 15% berechnet).

Aktuell verlangen die meisten Leasinganbieter wohl 18%.
Die Differenz zwischen den 18% und den vom Finanzamt veranschlagten 40% Restwert, ist ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer, der eigentlich versteuert werden müsste (weil ja weniger bezahlt wird).
Da das die Übernahme aber unattraktiv macht, übernimmt diese Versteuerung i.d.R. die Leasinggesellschaft.
 
Hallo, das klingt plausibel und nachvollziehbar. Danke für die Erklärung.
Mit den grob 18% habe ich einen Wert, an dem ich mich orientieren kann.

art
 
Aktuell verlangen die meisten Leasinganbieter wohl 18%.
Die Differenz zwischen den 18% und den vom Finanzamt veranschlagten 40% Restwert, ist ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer, der eigentlich versteuert werden müsste (weil ja weniger bezahlt wird).
Da das die Übernahme aber unattraktiv macht, übernimmt diese Versteuerung i.d.R. die Leasinggesellschaft.
Passt soweit. Ich habe mal in einem Interview gelesen oder gehört, das die Gesellschaften immer mit 10% kalkuliert haben. Dies war aber dem Finanzamt zu wenig und sie mussten den Geldwerten Vorteil noch abführen. Dies wird auf den Kunden umgelegt und dadurch kommen nun bei fasst allen Gesellschaften 18% von der UVP raus. 10 für den Leasinggeber und Rest wird abgeführt. Alte Verträge haben teilweise noch die 10%.

Hier mal das Interview. Ab den Zeitpunkt mal die nächsten 5 min anschauen. Er erklärt es sehr gut:

Und genau das macht im derzeitigen Markt Leasing wieder unattraktiver. Wenn ein Rad 30-40% Reduziert ist aber der Händler die reale UVP für den Restwert angibt wird die Finale Rate echt übel. Und ja er hat beim Angebot den reduzierten Kaufpreis für die Rate usw. angegeben
 
Und genau das macht im derzeitigen Markt Leasing wieder unattraktiver. Wenn ein Rad 30-40% Reduziert ist aber der Händler die reale UVP für den Restwert angibt wird die Finale Rate echt übel. Und ja er hat beim Angebot den reduzierten Kaufpreis für die Rate usw. angegeben
Das muss man durchrechnen.
Wenn ich mein 6300 Euro Rad für 4400 Euro rabattiert finde und der Händler es mir zu diesem Preis als Dienstrad anbietet, lande ich nach 3 Jahren bei 4300 Euro aus dem Netto (36 x Netto-Leasingrate + 18% Ablöse aus der UVP). Wenn er 250 Euro "Bearbeitungsgebühr für das Leasing möchte, kommt das noch dazu.
Gleichzeitig habe ich aber noch über 1500 Euro Verschleißteile und Reparaturen in der Zeit nicht bezahlen müssen.
 
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