Ich habe mich mal direkt an den ADAC gewendet. Deren Rechtsabteilung hat mir folgendes geantwortet, Zitat:
"Wenn es durch einen nicht zugelassenen Anhänger zu einem Unfall kommt (beispielsweise, weil er sich löst) und kommen Personen zu Schaden, kann wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung vorliegen.
Je nach Garantiebedingungen kann die Herstellergarantie erlöschen."