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Meine subjektive (und sicher auch objektive, aber die hast du im Zitat mal weggelassen) Anforderung ist, dass ein Rahmen so gefertigt und lackiert wird, dass er nicht nach wenigen Monaten sichtbare Risse entwickelt. Tut er das doch, ist das ein Sachmangel. Und wie schon geschrieben muss in den ersten 12 Monaten der Verkäufer (= Händler) nachweisen, dass dieser Sachmangel nicht schon bei der Übergabe bestand. Das heißt logischerweise nicht, dass die Risse schon bei der Übergabe da gewesen sein müssen.


Was du willst ist "gekauft wie gesehen", das ist aber mit gutem Grund nicht vorgesehen wenn Verbraucher bei Händlern einkaufen. Dann bräuchte man die ganze Sachmängelhaftung ja auch nicht, weil du würdest das Rad ja einfach nicht kaufen wenn es schon beim Händler scheiße aussieht.


Ich weiß auch wirklich nicht, warum du dich hier so doof stellst. Wenn du ein Handy kaufst und nach drei Monaten der Akku so platt ist dass er nur noch fünf Minuten hält, gehst du vermutlich auch zum Händler und willst mindestens einen neuen Akku. Auch wenn der Händler dann sagt "öhm aber beim Gefahrenübergang funktionierte es doch ganz normal" und auch wenn der Hersteller dir einen Zettel gibt, wo draufsteht dass der Akku keine Explosionsgefahr darstellt.


Kannst du uns sagen wie viel zwei plus fünf ist?
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