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Angenommen der Geschädigte beschliesst sich mit seinem Vertragspartner darüber rechtlich zu streiten (weil er vollumfänglichen Ersatz für seinen Schaden/Wertverlust will) - dann keiner von den beiden.




Klar. Der Händler ist aber erstmal der Ansprechpartner und mit dem gibts einen Vertrag. Er ist derjenige, der das nun regeln könnte.


Ich überleg bloss was ich machen würde. Mängelrüge beim Händler, er hat das Recht nachzubessern. Das tut er oder er tut es nicht und meint er kommt mit Sprüchen durch. Dann würde ich eine Frist setzen und rechtliche Schritte ankündigen. Dann läufts wahrscheinlich zu 95%. Und wenn nicht, dann weitergehen. Das Gerede von denen ist dann schnell egal. Der Käufer hat einen realen Schaden, den er nachweisen kann und für den er nicht verantwortlich ist.


Der Händler hat die meisten Möglichkeiten. Von Rücknahme über Ersatzrahmen bis Entschädigung..


Was von Socke, Bibliothek, Kuchen oder gelb ist eine Farbe?
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