Auf Thema antworten

Ist dir das nicht langsam peinlich? Selbstverständlich kann man Sachmängel auch nach Übergabe "rügen". Es gibt bei Verbrauchsgütern extra 12 Monate Beweislastumkehr, in denen der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorlag. Da hilft es auch nichts, wenn der Hersteller dir "bescheinigt" dass der Mangel nicht schlimm ist.



Das ist das Problem des Händlers. VW hat sicher auch "bescheinigt" dass ihre Abschaltvorrichtung kein Mangel ist.



Im Innenverhältnis vielleicht. Dir als Käufer kann das aber egal sein, du hast nur einen Vertrag mit dem Verkäufer.

Bei Mängeln haftet dem Endkunden gegenüber genau NICHT der Hersteller. Echt erstaunlich, dass man dir das erklären muss, ich dachte du arbeitest in der Branche?



Für den Händler vielleicht. Für den Endkunden nicht.


Welche Farbe hat der Himmel?
Zurück