Du hast vollkommen recht,
es kommt auf die richtige Anwendung an:
In § 23 Abs. 1 StVO steht: Dein Gehör darf im Straßenverkehr nicht durch technische Geräte beeinflusst werden. Kopfhörer sind aber grundsätzlich nicht verboten. Es kommt immer auf die Lautstärke und die mögliche Ablenkung an...