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Stell dir vor, das Gesetz geht so durch und es stellt sich dann raus, dass es schlecht umsetzbar ist, weil man E-Biker nicht gut dingfest machen kann.
Weil bis dahin alle eBikes ja online sind und GPS Daten haben, könnte man sich die nächste Eskalationsstufe relativ einfach vorstellen.
hier das ursprüngliche Urteil der ersten Instanz mit einem Foto der Stelle
https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/siegen/lg_siegen/j2025/2_O_260_24_Urteil_20250721.html
Das stimmt so nicht denke ich. Laut Urteil hat die Bikerin geklagt, nicht die Versicherungen
https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2026/7_U_47_25_Urteil_20260227.html
a) Dass die Klägerin sich bei einem Sturz auf der vom Beklagten betriebenen Strecke an Körper- und Gesundheit verletzt hat...