Also, grundsätzlich haftet der Händler für Sachmängel wenn er dir das Bike übergibt. Hier greift die Gewährleistung von 2 Jahren und der Beweislast von (ich glaube ) 6 Monate. Ist dein Bike also keine 6 Monate alt, darfst du gesetzlich davon ausgehen das dein Händler geschlampt hat bzw. Der...