Auch der Gesetzgeber räumt uns als Hersteller des Bikes ein, die Nachbesserung innerhalb eines
angemessenen Zeitraums durchzuführen.
Das heißt der angemessene Zeitraum richtet sich Schwere des Fehlers. Um so schwerwiegender, um so länger hat der Hersteller Zeit zur Nachbesserung.
In Unserem...