Beim Händler hast du den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren (in den ersten 6 Monaten wie oben erwähnt den erweiterten).
Beim Hersteller hast du Garantieansprüche.
Deinen Kaufvertrag hast du mit dem Händler. Daher sollte dieser dein erster Ansprechpartner sein. Dieser ist...