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Es ist nicht zulässig ohne Licht, Reflektoren, Klingel etc im Bereich der StVO zu fahren. Der Begriff Sportgerät spiegelt hier nur den Einsatzbereich wieder. Sollte mich mal jemand kontrollieren oder es zu einem Unfall etc kommen, akzeptiere ich die fällige Strafe/Teilschuld.
Gruppenfahrten ->...
Man könnte auch einfach mal in die deutsche StVZO schauen -> StVZO
Und wenn mal mal auszugsweise den §67 StVZO(Licht) mit einer früheren Fassung vergleicht -> Vergleich, stellt man fest dass es keine Rennräder etc. mehr gibt. Alles einfach Fahrrad.
Nur meine 5Cent zum Thema:
Wer sich im...