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3 Fahrrad-Dashcams im Test
Wann sind Dashcams im Straßenverkehr erlaubt?

Ist die Dashcam am Fahrrad erlaubt?: Zu dicht überholt, „geschnitten“, beschimpft, Vorfahrt genommen — die Liste der Gefahrensituationen auf dem Fahrrad ist lang und schrecklich. Dashcams versprechen Hilfe. Aber welche Dashcams sind in Deutschland erlaubt? Und wie benutzt man sie richtig? Unsere Partner-Seite NimmsRad hat sich drei Modelle und die Rechtslage angeschaut.

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Sind Fahrrad-Dashcams in Deutschland erlaubt?

Ja – und das eigentlich sogar unter recht klaren Rahmenbedingungen: Deutsche Gerichte fallen allerdings nicht unbedingt durch eine Vorliebe für technische Neuerungen als Beweismittel auf. Für den Einzelfall kann dies also durchaus Überraschungen bereithalten. Der Versuch einer Näherung:

Die Aufzeichnung, genau genommen die Speicherung (!) von Daten (hier: Video und ggf. Ton) in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie „anlassbezogen“ erfolgt. Das wichtige Zauberwort der DSGVO zur Erhebung und dauerhaften Speicherung von Daten lautet „berechtigtes Interesse“. Damit ihr aber Videos auch von Situationen habt, die überraschend über euch kommen (Unfälle z. B.) zeichnen Dashcams in der Regel zwar konstant auf, überschreiben diese Daten aber nach einer Weile automatisch – es sei denn, sie werden von den Fahrer*innen manuell oder durch ein Ereignis (Sturz, Unfall – registriert durch Neigungs- oder Beschleunigungssensor) dauerhaft gesichert. Genau diese Funktion soll eine Dashcam rechtssicher machen.

# Dashcams am Fahrrad im Nimms-Rad-Vergleichstest. - Oben die Garmin Varia RCT716, darunter die Cycliq Fly6
Diashow: Bike-Dashcams Cycliq gegen Garmin im Test: So gut sind Fahrrad-Dashcams
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Ist eine Dashcam als Beweismittel zugelassen?

Leider nicht immer. Gerichte entscheiden das durchaus unterschiedlich, je nach Auslegung und Sachlage. Manch eine Behörde mag eventuell gar datenschutzrechtliche Bedenken als willkommene Gelegenheit nutzen, sich nicht allzu lange mit bestimmten Vorfällen befassen zu müssen.

Ohne hier allzu tief in das Thema einzusteigen: Es ist aus unserer Sicht besser, man hat ein Dashcam-Video einer bestimmten Situation, welches hoffentlich als Beweis vor Gericht Verwendung findet, als in vorauseilendem Gehorsam keine Kamera zu verwenden und damit den objektiven Beweis für einen Unfallhergang schuldig bleiben zu müssen.

Der Vollständigkeit halber sei hier darauf hingewiesen, dass Videos einer Dashcam natürlich auch den Beweis für euer eventuelles Fehlverhalten zu eurem Nachteil erbringen könnten.

=> Direkt zum Fahrrad Dashcam Test auf Nimms-Rad.de

Dashcam-Videos ins Internet stellen?

Man muss in den sozialen Medien nicht lang nach Dashcam-Videos (Video SUV-Fahrer bedrängt Rennradfahrer: Urteil zu Haftstrafe auf Bewährung) suchen, es gibt sie in Hülle und Fülle. Jedoch: Mit eurer Dashcam speichert ihr sensible Daten. Eine eng zweckgebundene Nutzung dieser Daten durch Polizei und Gerichte sind das eine. Von einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen ohne Anonymisierung von Personen und Fahrzeugen im Bild raten wir jedoch dringend ab.

Dashcam am Fahrrad / Dashcam im Auto – gibt es Unterschiede?

An oder in welchem Fahrzeug eine Dashcam installiert ist, spielt rechtlich keine Rolle. Die Unterschiede zwischen Dashcams fürs Auto und Bike-Dashcams sind rein technischer Natur.

GoPro als Dashcam nutzen?

Schon aufgrund der geringen Auswahl fahrradtauglicher Dashcams könnte man auf die Idee kommen, einfach eine Actioncam als Bike-Dashcam zweckzuentfremden. Actionkameras machen in aller Regel bessere Videos als Dashcams, sie sind meist wasserdicht, kompakt, technisch ausgereift und bei der einen oder dem anderen vielleicht sogar bereits im Inventar.

Allerdings bietet längst nicht jede Actioncam eine Loop-Funktion, bei der alte Videos automatisch überschrieben werden. Fehlt diese Funktion, ist der Betrieb als Bike-Dashcam nicht nur unpraktisch; hier ist wohl auch rechtlich die Grenze zur anlasslosen Aufzeichnung von Bildmaterial überschritten, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass so aufgenommenes Videomaterial vor Gericht nicht zugelassen wird.

Dazu schreibt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Mai 2018:

[…] eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke […] ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.

BGH – VI ZR 233/17

Laut BGH wäre also bei Aufzeichnung „dauerhaft gespeichertes“ Material auf unzulässige Art und Weise (anlasslos) gesichert. Wichtig: Es könnte dann dennoch vor Gericht aufgrund höherwertiger Interessen anerkannt werden. Videos aus Dashcams, welche nur anlassbezogen (automatische Speicherung durch Unfallereignis bzw. manuelle dauerhafte Speicherung) dauerhaft gesichert und andernfalls überschrieben werden, wären folgerichtig ohne diesen Makel rechtssicher verwertbar.

3 Fahrrad-Dashcams im Vergleich

Unsere Partnerseite Nimms-Rad.de hat sich drei Dashcams fürs Fahrrad mit genau diesen Funktionen einmal genauer angesehen. Hier findet ihr die drei Dashcam-Modelle vom Garmin und Cycliq für vorne und hinten im Vergleich. Hier geht es lang:

Fahrrad Dashcam Test auf Nimms-Rad.de

Was denkt ihr über Dashcams am Fahrrad: hilfreich, notwendig – oder unnützer Ballast?

Fotos: Peter Hundert
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