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E-Bike fahren im zweiten Lockdown [Update]
Alle neuen Regeln und Infos – das musst du jetzt wissen!

Mit den immer weiter ansteigenden Infektionszahlen dürfte es die wenigsten überrascht haben, dass Deutschland nun in eine Art zweiten Lockdown geht. Dieser startet am Montag, dem 2. November 2020 und soll zunächst bis Ende des Monats dauern. Was die neuen Regeln für Radfahrer bedeuten und ob es Unterschiede zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gibt, erklären wir euch in diesem Artikel.

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Nach einem fast schon unbeschwerten E-Bike-Sommer ist nun eingetreten, wovor viele gewarnt haben: Die zweite Welle ist da! Gestern haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer deshalb die Regeln für einen neuen Lockdown abgesteckt, die ab Montag, dem 2. November 2020, gelten sollen. Diese orientieren sich stark an die Regeln aus dem Frühjahr, als das Covid-Virus zum ersten Mal in Europa grassiert hat.

Folgende Regeln gelten nun auch für Radsportler:

Die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz müssen nach aktuellem Stand noch von den jeweiligen Bundesländern konkretisiert und durchgesetzt werden. Sollten sich hier Änderungen nach Bundesland ergeben – wie es bereits im Frühjahr der Fall war – werden wir den Artikel aktualisieren und euch informieren. Den vollständigen Beschluss mit allen Änderungen findet ihr hier: www.bundesregierung.de


Update, 03.11.2020: Besonderheiten nach Ländern

Die Umsetzung der Corona-Maßnahmen ist Ländersache. Die meisten Länder orientieren sich in Sachen Sportausübung sehr eng an den Regelungen der Ministerpräsidenten-Konferenz. Besonderheiten und Details, die das Radfahren betreffen könnten, findet ihr hier nach Ländern aufgelistet. Da manche Bundesländer Pumptracks oder Skateparks in der letzten Lock-Down-Phase als Spielplätze bewertet haben, haben wir Informationen zu diesen – falls vorhanden – ebenfalls aufgeführt.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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