Garantie verlust bei umbau Lenker/Vorbau?

DrSmokeyDE

Bekanntes Mitglied
Moin,
Ich hatte mein bike heute Nachmittag vom Service zurück bekommen und da ich mit meinem Verkäufer Mittlerweile cool bin haben wir uns über diverse geplante umbauten unterhalten.

Er sagte darauf das man Tatsächlich für dinge wie vorbau oder lenker entweder vom z.b. Vorbau hersteller oder von dem Fahrrad hersteller eine freigabe braucht damit die garantie im falle eines falles greift.

Wo oder wie schreibe ich denn in meinem fall Focus an um das schnell abzuwickeln?

Ich habe geplant:
Vorbau:
https://www.raceface.com/products/turbine-r-35-stem?variant=31967367233618

Lenker:
https://www.raceface.com/products/turbine-r-35-handlebar-1?variant=32146667765842
Reicht das wenn auf der Homepage steht das "E-Bike Ready" ist?
 
Ebike ready lenker 🤣 ich kann nicht mehr....

Klar ist natürlich das wenn dir der Lenker bricht und du dein bike dadurch schrottest du keinen Anspruch gegenüber dem Hersteller hast. Vielleicht hat er sowas in der Art gemeint.
Das denke ich auch, ich meine im Prinzip ist mir das scheiß egal aber ich dachte mir vll ist das auch für andere interessant.

Ich persönlich hoffe das baby endlich fertig zu bekommen 🥰🥰🥰
20210825_082659.jpg

Pläne:
Vorbau
Lenker
Speichennippel
Evtl. Bremsscheibe
Sattelklemme
Bremshebel

Alles in Red 😅
 
E-Bike Ready kommt vermutlich von dem hier (für 45 Km/h Modelle):
  • Zulassungspflicht* Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen. Aus der Einzelzulassung folgt, dass man weder selbst, noch der Händler ein S-Pedelec ohne weiteres baulich verändern darf. Für Veränderungen gibt es Positivlisten (z. B. für das Modell geeignete Gabeln, Lenker etc.), die dem Fachhändler zur Verfügung stehen.
Gefunden: https://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs
 
Der Hersteller kann sehr wohl die freiwillig gewährte Garantie einschränken, genauso kann die Garantie an diverse Bedingungen geknüpft werden.
Genauso ist es. Der TE meint aber mutmaßlich nicht die (vollkommen) freiwillige Garantie des Herstellers, sondern die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren durch den Fachhändler, welche sich gar nicht oder zumindest nicht so einfach einschränken lässt.
 
Das ist das typische Problem. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist groß.

Die Garantie ist freiwillig und oft gibt es genügend Klauseln, die dem Hersteller erlauben, sich da rauszumogeln. Nimmt man die Garantie in Anspruch, ist man in der Beweispflicht, alles Ordnungsgemäß, nach den Angaben des herstellers verwendet zu haben. Gibt es da geringe Zweifel, und der Hersteller verweigert sich, sind die Möglichkeiten gering selbst nachzuweisen, dass man alles Ordnungsgemäß eingehalten hat. Garantie ist eigentlich immer gleichzusetzen mit Kulanz.

Anders bei der Gewährleistung. Hier muss der Hersteller/Verkäufer dem Kunden nachweisen, dass der Fehler bei ihm liegt, sonst ist der Gewährleistung immer nachzukommen. Im Zweifel musst du gar nicht angeben, dass du einen anderen Lenker oder Vorbau verbaut hast, weil es irrelevant ist.

In beiden Fällen sprich bei Garantie und Gewährleistung lohnt es sich in den wenigsten Fällen seine Ansichten "Durchzusetzen", weil es idr fast teurer ist der Gegenseite einen Fehler nachzuweisen (Gutachter, Gerichtstermin ect.), als der Streitwert hoch ist. Im schlimmsten Fall bleibt der Verlierer auf allen Kosten sitzen.
Sprich der Hersteller wird Dir wohl kaum die Gewährleistung absprechen, ebenso braucht man aber auch nicht unbedingt was auf die "Garantie" zu geben.
 
Sprich der Hersteller wird Dir wohl kaum die Gewährleistung absprechen,
Hier schlich sich ein kleiner Fehler ein, der Hersteller hat mit der Gewährleistung gegenüber dem Endkunden nichts zu tun. Natürlich nur soweit wie es sich um keinen Direktverkauf handelt. Gewährleistungspflichtig ist immer nur der direkte Handelspartner. Gegenüber dem Endkunden also üblicherweise der Fachhändler, der wiederum eine Gewährleistung gegenüber seinem Vorlieferanten einfordern kann.
 
Da hast Du natürlich recht. Aber am Ende landet es ja idr beim Hersteller. Wichtig ist ja eigentlich nur der Fakt, dass dem Kunden ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Und wenn das nicht völlig offensichtlich ist, ist es zu mühselig und zu teuer, das überhaupt nachzuweisen.
 
Aber am Ende landet es ja idr beim Hersteller.
Auch richtig, aber das kann genau der Moment sein, wo sich der Händler querstellt mit der Argumentation, der Hersteller hat die Gewährleistung abgelehnt. Während der private Endkunde 2 Jahre Gewährleistungsanspruch gegenüber seinen Fachhändler hat (B2C), hat der Händler gegenüber dem Hersteller nur 1 Jahr (B2B). Ab dem 13. Monat muss unter Umständen also der Händler alleine in die Tasche greifen und das versucht er schon mal gerne zu vermeiden.
 
Neben der CS / Maschinenzulassung, wo das gesamte Rad und damit Tausch von Teilen schon vom Hersteller abgesegnet werden muss seh ich da kein Problem.
Auf was will ich Gewährleistung? Rahmen, Motor etc, oder
Was sagt der Händler zu der Frage beim motorlosen Rad? da haftet der Hersteller dann auch nicht bei Lenkertausch oder wie?
Zu obiger CS Geschichte gibts eh nur Empfehlungen für die Händler bei Ersatzteilen, so richtig klar ist das garnicht.

Bei Speichennippeln haftet dann der Laufradbauer. (oder keiner wie bei mir)
Gibts überhaupt rote Alubremshebel?
Wenn du mit rote Bremsscheiben Hope meinst, die passen manchmal nur knapp am Bremssattel vorbei
 
Neben der CS / Maschinenzulassung, wo das gesamte Rad und damit Tausch von Teilen schon vom Hersteller abgesegnet werden muss seh ich da kein Problem.
Auf was will ich Gewährleistung? Rahmen, Motor etc, oder
Was sagt der Händler zu der Frage beim motorlosen Rad? da haftet der Hersteller dann auch nicht bei Lenkertausch oder wie?
Zu obiger CS Geschichte gibts eh nur Empfehlungen für die Händler bei Ersatzteilen, so richtig klar ist das garnicht.

Bei Speichennippeln haftet dann der Laufradbauer. (oder keiner wie bei mir)
Gibts überhaupt rote Alubremshebel?
Wenn du mit rote Bremsscheiben Hope meinst, die passen manchmal nur knapp am Bremssattel vorbei
Bremsscheibe ist auch geplant. Kann mich allerdings nicht entscheiden, Hope oder Reverse...

Bremshebel hatte ich dazugeschrieben weil ich selbst auch noch keine gefunden habe aber ich die suche nicht aufgeben möchte
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorallem ist es doch auch so, wenn ich den Vorbau, Lenker oder keine Ahnung die Griffe wechsel.

Beim fahren bricht dann der Rahmen, irgendwo unten am Motor. Und dann ist das nicht mehr in der Garantie bzw. Gewährleistung, weil ich am Lenker geschaubt hab?

Als nächstes kommt dann einer um die Ecke und erzählt mir wenn die Kette reißt und du die selber gewechselt hast, haste auch leider Pech?

Ich glaub eher da werden feuchte Träume der Händler und Hersteller geträumt!
 
Beim fahren bricht dann der Rahmen, irgendwo unten am Motor. Und dann ist das nicht mehr in der Garantie bzw. Gewährleistung, weil ich am Lenker geschaubt hab?
Bei der GARANTIE kann Dir genau das passieren, da diese nämlich vollkommen FREIWILLIG ist!
Bei der GEWÄHRLEISTUNG kann Dir genau das NICHT passieren, da diese GESETZLICH geregelt ist!
Irgendwie scheine ich zu blöd zu sein, das zu vermitteln.
 
Irgendwie scheine ich zu blöd zu sein, das zu vermitteln.
Öh nein, ich kenne den Unterschied.

die Garantie zu geben ist freiwillig, aber dann darf sie eben auch nicht pauschal formuliert sein.
Dann muß da drinn stehen das keine Teile ausgetauscht werden dürfen.

Soweit die Theorie, daher sprach ich von einem feuchten Traum, der Händler und gerne würden die Hersteller das auch so sehen.

In "echt" sieht es doch so aus das man sich weniger Gedanken um eine Garantie machen sollte, die meist selten greift! Weil kaum ein Händler sich da gerade im Moment Kundenorientiert verhält. Da verkauft man lieber was neues!
 
Es gibt einen Bauteiltausch leitfaden aufgrund von CE und Maschinenrichtlinien bei E-Bike.
Sollte durch kurzes googeln jeder finden.
 
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