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kannst du mir bitte erklären wie du das meinst? was verstehst du hier unter grundrecht?Interessant das wir da im Land des Autos noch normale Grundrechte am Start haben, bei euch hat man sie an der Stelle aber schon beseitigt.
Das die Unschuldsvermutung gilt, Standard in einem Rechtsstaat.kannst du mir bitte erklären wie du das meinst? was verstehst du hier unter grundrecht?
ich bezweifle dass es ein Gerät gibt, das offiziell als "der Alkomat" bezeichnet wird.Allerdings kommt es dann zum Test mit dem Alkomat.
Der Alkomat ist ein EICHFÄHIGES Gerät und deshalb mit seiner Messung einen rechtssicheren Beweis erstellen kann.
Das kommt drauf an wie man verweigern definiert.Das kann nicht verweigert werden
ja ich weiß, Bayern ist nicht für den Rest der Republik relevant.gesetze-bayern.de schrieb:Beschuldigte oder Betroffene, die sich der körperlichen Untersuchung oder Blutentnahme widersetzen, sind mit den nach den Umständen erforderlichen Mitteln zu zwingen, die körperliche Untersuchung und die Blutentnahme zu dulden.
KANN, ja. Wobei "Gefahr im Verzug" eine schlechte Formulierung ist. Wenn du gestoppt bist und jederzeit in Gewahrsam genommen werden könntest, geht von dir keine Gefahr mehr aus.Ist es nicht so, das die Abnahme mit "Gefahr im Verzug" angeordnet werden kann?
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In der Praxis heisst das: bist Schlangenlinien gefahren. Kollege Arschlhuber bezeugt es. Fertig.
Ja... ich glaube gerade sind wir bei nackt in den Teich hüpfen mit 2 Promille, vorher einen Alktest, ja, nein? ausser in Österreich, da braucht es vor dem hüpfen, einen Vortest.sorry, habe einiges verpasst, waren wir schon bei den Klimaklebern und gendern?
soda herr gscheit,ich bezweifle dass es ein Gerät gibt, das offiziell als "der Alkomat" bezeichnet wird.
Das kommt drauf an wie man verweigern definiert.
Das Ergebnis einer "Atemalkoholmessung" mit einem geeichten Gerät (nicht zu verwechseln mit dem "Vortest" mit einem einfachen Gerät) mag für kleinere Delikte rechtskräftig sein, aber es gibt keinen Zwang dass du da rein pusten musst.
Selbstverständlich kann ich mich dem so lange verwehren bis die Gegenseite Zwang (in welcher Form auch immer) anwendet.
Und was wollen Sie dann machen? Einer hält mit den Rüssel in den Mund, ein zweiter hält die Nase zu und ein dritter boxt mir so in den Bauch, dass ich stark genug ausatme aber nicht ins Messgerät kotze?
Danke, kenn mich aus.Das die Unschuldsvermutung gilt, Standard in einem Rechtsstaat.
Und nicht der Verkehrsteilnehmer seine Unschuld beweisen muss.
Wohlgemerkt solange der Verkehrsteilnehmer nichts gemacht hat, nicht auffällig gefahren ist, usw.
Joa ... genau ... wir haben nämlich die härtesten Cops auf der ganzen WeltSo wie ich eure Cops kenne, stehst da ganz schnell mit Füß auseinander und die Händ am Autodachl da.
https://karrierebibel.de/unnutzes-wissen/soda herr gscheit,
da darfst nachlesen wie wir das in Ö machen.
https://www.oeamtc.at/thema/vorschr...gerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus.
deine arroganz gesetze zu bezweifeln ist beinahe schon wieder amüsant aber in jedem fall typisch für deine provenienz.
Wenn eure Polizisten einen Alkotest im Zuge einer Lenkerkontrolle durchführen wollen...kann man da wirklich sagen:
"Nixi, nixi mit der Tante Trixi lieber herr Polizei, es gilt die Unschuldsvermutung!"
Wenn ich mich recht erinnere sollte er zur Wache kommen um das Bike abzuholen...So, seit Mittwoch keine Infos mehr. Bestimmt wurde das "Raketenbike" von der Polizei einbehalten, damit die damit auf High-Speed-Verbrecherjagd gehen könne.
Oder wurde direkt eingebuchtetOhne Rad, da ist er sicher noch unterwegs.