Das Problem das entsteht wenn du die Übersetzung änderst ist , dass deine CE kennzeichnung erlicht.
Ein Gutachter kann dir bspw nach einem Unfall aufgrund der geänderten Übersetzung an den Kragen....
Glaub ich dir nicht - wo steht das? Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrrads verändert sich durch die Maßnahme doch nicht ...
Im Leitfaden für Maschinenbaurichtlinien.
Kasette gehört zu Kategorie 4, oder lese ich das falsch?
Kasette gehört zu Kategorie 4, oder lese ich das falsch?
Das bezieht sich auf das ritzel, nicht die Kasette.Da steht ja "wenn die Anzahl der Zähne gleich ist".
Hmm gute Frage.Ist mit Zahnkranz nicht die Kassette gemeint?
Seit ihr Händler? Dann wäre die Empfehlung für Händler von Interesse. Privat schraubst dir die Kassette dran die dir gefällt, fertig.
Wenn die großen Ritzel dem TE keinen Mehrwert bieten, kann er sich doch die teure Kassette sparen.
Blödsinn. Erst denken, oder richtig lesen und dann schreiben. Nachplappern bringt es nicht.Das Problem das entsteht wenn du die Übersetzung änderst ist , dass deine CE kennzeichnung erlicht.
Ein Gutachter kann dir bspw nach einem Unfall aufgrund der geänderten Übersetzung an den Kragen
Ich helf dir mal, es fällt unter die Kategorie 4 und da steht etwas in grau.Blödsinn. Erst denken, oder richtig lesen und dann schreiben. Nachplappern bringt es nicht.
Ich helf dir mal, es fällt unter die Kategorie 4 und da steht etwas in grau.
Dein Link ist ein Leitfaden für den Bauteiletausch durch einen Händler. Das bedeutet keinesfalls, dass davon abweichende, eigene Basteleien automatisch zur Verkehrsunsicherheit führen. Da E-Bikes normalen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt sind, sollte eine Änderung der Kassettengröße kein Problem darstellen.
Warum? Und warum schlägst du als Zweiradmechatroniker ihm dann nicht gleich eine bessere vor?Aber von der verlinkten würde ich abraten.