Ralf33
Mitglied
Servus
wem der Gedanke in den Sinn gekommen ist, sein Cube Wunschbike aufgrund der aktuellen Liefersituation geraucht zu kaufen, der sollte sich darüber im klaren sein das nur der Erstbesitzer die Garantie in Anspruch nehmen darf. Ich dachte immer, ähnlich wie bei einem gebrauchten KFZ wird die Garantie … soweit vorhanden … an den nächsten Fahrzeughalter übertragen. Ist das rechtlich gedeckelt ? Da kann ein “schnapper“ im Fall des Falles teuer werden, auch wenn das Cube nur 4 Wochen alt sein sollte
wem der Gedanke in den Sinn gekommen ist, sein Cube Wunschbike aufgrund der aktuellen Liefersituation geraucht zu kaufen, der sollte sich darüber im klaren sein das nur der Erstbesitzer die Garantie in Anspruch nehmen darf. Ich dachte immer, ähnlich wie bei einem gebrauchten KFZ wird die Garantie … soweit vorhanden … an den nächsten Fahrzeughalter übertragen. Ist das rechtlich gedeckelt ? Da kann ein “schnapper“ im Fall des Falles teuer werden, auch wenn das Cube nur 4 Wochen alt sein sollte
