EMTB mit 45km/h in der Schweiz, wer kennt sich aus?

löösns

Bekanntes Mitglied
Hallo EBiker

Wäre froh, wenn mir jemand, der sich mit der Gesetzeslage in der Schweiz etwas auskennt mir ein paar Anhaltspunkte geben könnte.
Ich stelle mir folgende Fragen:

1. Könnte man ein EMBT so umbauen, dass man es gesetzeskonform als Pedelec mit 45kmh max. anmelden/ versichern kann? Was muss man dazu alles anbauen? Ich habe ein Propain Ekano 1 mit nichts, also kein fixes Licht, Schutzbleche, etc.
2. Angenommen man würde das Bike dann als Pedelec anmelden und hätte entsprechend Versicherung und eine gelbe Nummer:
2a. Muss man das Bike irgendwo vorführen, wo dann kontrolliert wird, ob es den Vorgaben betr. Ausstattung entspricht?
2b. Was wären die Konsequenzen in einer Routinekontrolle, wenn man das gelbe Nummernschild nicht montiert hätte, ansonsten aber die Ausstattung am Bike wäre?
2c. Was wären die Konsequenzen, wenn man weder Nummer noch Ausstattung mitführen würde?

Was wären die gesetzlichen Konsequenzen bei einem Unfall?

Ich weiss, am besten man lässt alles wie es ist, das ist hier aber nicht die Frage.

Herzlichen Dank für eure Anhaltspunkte!
 

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Re: EMTB mit 45km/h in der Schweiz, wer kennt sich aus?
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Brother

Hilfreich
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Weiß ned wie das in der Schweiz is, aber ich kenne in D kein legales mittel ein bike mit motor von 25 auf 45 zu bringen.
Glaube kaum, das es in der Schweiz annersch ist.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Brother

Hilfreich
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Bei einem 45er muss es sich um ein Typengeprüftes E-Bike handeln. Wenn man z.B eines selber importiert, muss man es beim Strassenverkehrsamt prüfen lassen und es gibt wie bei einem Auto/Mofa einen Fahrzeugausweis. Das Nummernschild mit gültiger Vignette gilt wie bei einem Mofa als Haftpflichtversicherung (Kollektivversicherung). zu 2b das gäbe wohl nur eine Ordnungsbusse <=20CHF.

was es braucht

Ohne Nummernschild und Ausrüstung einen Unfall bauen wäre sicher nicht empfehlenswert, da dies ziemlich schnell einen Einfluss auch auf die Fahrerlaubnis des Auto haben könnte.

45er gelten in der Schweiz als Motorfahrräder also gleich wie ein Mofa mit Verbrennermotor.

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Zuletzt bearbeitet:
Danke Brother
So wie ich das verstehe, muss jedes S-Pedelec in der Schweiz typengeprüft sein? Nehme an der Hersteller lässt es von der Schweiz abnehmen, bevor es in den Verkauf geht?
Die Nummer bekomme man laut Kanton ZH Link "vom Händler". Nehme an der kann Bikes, welche typengeprüft sind direkt beim STVA anmelden auf den Namen des Käufers und man bekommt dann direkt die Nummer und Vignette.

Das heisst wiederum, dass wenn man ein langsames Ebike schneller machen wollte, man dieses dann einzeln typenprüfen lassen müsste?

Laut Vorschriften sollte das problemlos möglich sein, wenn ich das richtig lese bräuchte es nicht einmal Schutzbleche sondern lediglich Lichter, Rückstrahler, Glocke, Bremsen, Spiegel?

Aber eben die Prozedur der typenprüfung wird wohl endlos kospielig und aufwendig sein? Weisst du was über die Preisdimension?
 
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