Wo steht da denn bitte "Rahmenrisse"?Außerdem enthält die Antwort das Wort "Rahmenrisse" ...und dann "kein Risiko"....Hühner lachen und so.....
@Dörti HärriAntwort von Cube ist schon da…
die von Ihnen gezeigten Rahmenrisse sind unbedenklich.
Durch Verwindungen im Fahrbetrieb und unterschiedlichem Ausdehnungsverhalten der verschiedenen Materialien (Lagersitz = Alu-Inlay im Carbonrahmen) kann es zu den sichtbaren, oberflächlichen Lackrissen im Bereich der Lagersitze am Hauptrahmen kommen.
Diese Risse sind rein optisch und stellen keinen technischen Mangel und kein Sicherheitsrisiko dar.
Der Rahmen ist uneingeschränkt nutzbar und weder in Funktion, Stabilität noch Langlebigkeit eingeschränkt. Die Gewährleistung (2 Jahre ab Verkaufsdatum) und unsere erweiterte Garantie (3 Jahre ab Verkaufsdatum) bleiben in vollem Umfang erhalten.
Zweiter SatzWo steht da denn bitte "Rahmenrisse"?
Und der wird nicht besser, wenn man an Nässe und Winter denkt...optischer Fehler
Jo, das wird richtig schön abbröckeln mit der Zeit.Und der wird nicht besser, wenn man an Nässe und Winter denkt...
Sehr guter Einwand.Und der wird nicht besser, wenn man an Nässe und Winter denkt...
Mit welcher Begründung bzw Mängelrüge will man den Händler in die Pflicht nehmen, wenn der Hersteller hier bescheinigt hat das es kein Mangel ist ?daher den Händler in die Pflicht nehmen, soll der sich um die angeblich nur oberflächlichen Schäden kümmern.
Ist dir das nicht langsam peinlich? Selbstverständlich kann man Sachmängel auch nach Übergabe "rügen". Es gibt bei Verbrauchsgütern extra 12 Monate Beweislastumkehr, in denen der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorlag. Da hilft es auch nichts, wenn der Hersteller dir "bescheinigt" dass der Mangel nicht schlimm ist.Nein da der Mangel nicht schon bei Gefahrenübergang = Übergabe an den Endkunden vorlag ! Nur dann kann ein Sachmangel gerügt werden!
Das ist das Problem des Händlers. VW hat sicher auch "bescheinigt" dass ihre Abschaltvorrichtung kein Mangel ist.Mit welcher Begründung bzw Mängelrüge will man den Händler in die Pflicht nehmen, wenn der Hersteller hier bescheinigt hat das es kein Mangel ist ?
Im Innenverhältnis vielleicht. Dir als Käufer kann das aber egal sein, du hast nur einen Vertrag mit dem Verkäufer.Der Händler hat ein Vertrag mit Cube (HGB) dieser aber nicht als Hersteller sondern Verkäufer und bei Mängeln haftet der Hersteller nicht der VK !
Für den Händler vielleicht. Für den Endkunden nicht.Davon sind auch gültig die AGBs des Herstellers bindend !
Nein ,bei Kauf akzeptierst du auch die AGBs des Herstellers das ist b2c bei allen Käufen auch im Internet muss explizit darauf hingewiesen werden und diese sind für den Endkunden ! bekommt man auch ausgehändigt beim Radkauf. Man muss HALT NUR LESEN !Für den Händler vielleicht. Für den Endkunden nicht.
Okay, letzter Versuch, dann gebe ich's auf.Nein ,bei Kauf akzeptierst du auch die AGBs des Herstellers das ist b2c bei allen Käufen auch im Internet muss explizit darauf hingewiesen werden und diese sind für den Endkunden ! bekommt man auch ausgehändigt beim Radkauf.
AGB im Vertrag sind nicht automatisch rechtsgültig, nur weil sie drinstehen. Die AGB müssen wie alle anderen Vertragsbestandteile vereinbart werden. Das gilt sowohl bei unternehmerischen als auch bei privaten Verträgen.AGB sind VERTRAGSbedingungen
Unternehmen
Unternehmer:innen müssen ausdrücklich auf die AGB im Vertrag hinweisen, damit diese wirksam werden. Vorformulierte Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag ohne einen entsprechenden Hinweis komplett ungültig. Daran ändert auch ein nachträglicher Verweis nichts. Vertragspartner:innen müssen dementsprechend vor Vertragsunterzeichnungen auf die AGB und deren Inhalt hingewiesen werden.
Der nächste. Ich hab doch geschrieben dass der Händler auf seine AGB hinweisen muss. Wenn du dann den Vertrag annimmst, sind sie Vertragsbestandteil.AGB im Vertrag sind nicht automatisch rechtsgültig, nur weil sie drinstehen. Die AGB müssen wie alle anderen Vertragsbestandteile vereinbart werden.
Gut dass die Prepregs noch mit Harz getränkt sind und ausgehärtet ist.Im offenen Zustand sind solche Verbundwerkstoffe, GFK, CFK, etc. sehr empfindlich in Bezug auf eindringende Feuchte.
Nur außer Haus Verträge aktuelles Urteil EUGH. In Geschäftsräumen stimmst du den AGBs mit Zustandekommen des Vertrags des Herstellers zu sog. konkludenter Vertragsschluss ! Wurde teils zum Glück bei Bank oder Strom -Internetgeschäften BGH Urteil 2021 abgeschafft aber noch nicht überall.Der nächste. Ich hab doch geschrieben dass der Händler auf seine AGB hinweisen muss. Wenn du dann den Vertrag annimmst, sind sie Vertragsbestandteil.