Cube Rückruf – Cube ruft E-Bikes zurück: Damit riskierst du den Führerschein!

Cube Rückruf – Cube ruft E-Bikes zurück: Damit riskierst du den Führerschein!

Cube Rückruf: Der Fahrradhersteller Cube informiert darüber, dass das Modell Cube Reaction Hybrid Rookie SLX 400 aktuell nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf und vom Cube Händler überprüft werden muss. Das Unternehmen teilt mit, dass bei einigen der angegebenen Modelle, ein falscher Radumfang konfiguriert wurde, was zu einer nicht zulässigen Überschreitung der maximalen Geschwindigkeit (mit Unterstützung) führt.

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Cube Rückruf – Cube ruft E-Bikes zurück: Damit riskierst du den Führerschein!
 

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Re: Cube Rückruf – Cube ruft E-Bikes zurück: Damit riskierst du den Führerschein!
Fahren ohne Führerschein, ohne Zulassung, ohne Versicherung, ggf. noch ohne Helm.
Gutachter- und Gerichtskosten zzgl. Geldstrafe sind das Mindeste.
Ich würde es lieber nicht darauf ankommen lassen.
 
BayVGH, Pressemitteilung vom 19.06.2023 zum Urteil 11 BV 22.1234 vom 17.04.2023
Mit Urteil vom 17. April 2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nunmehr vor.

Die Fahrerlaubnisbehörden können das Führen von Fahrzeugen nach der bundesweit geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verbieten, wenn sich jemand – insbesondere durch Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – als hierzu ungeeignet erweist. Umstritten war dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt werden kann.

Diese Frage hat der BayVGH nun geklärt: Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.

Zur Begründung führte das Gericht an, solche Fahrverbote stellten einen schweren Eingriff in die als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit grundrechtlich geschützte Mobilität und eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV, auf den die behördliche Praxis die Verbote stützt, könne nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden, denn er regele die Anforderungen an die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht hinreichend bestimmt. Die Regelung lasse weder für sich allein noch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften erkennen, wann eine Person zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet sei und wie man dies feststellen müsse. Anders als für das Führen von fahrerlaubnispflichtigen (Kraft-)Fahrzeugen gebe es hierfür keine ausreichenden Hinweise aus dem Gesetzgebungsverfahren oder andere konkretisierende Regelwerke. Eine Übertragung der Maßstäbe für das Führen von Kraftfahrzeugen auf das Führen von Fahrrädern oder E-Scootern sei wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials nicht möglich. Das Fehlen rechtlicher Maßstäbe könne zu unverhältnismäßigen Verboten führen.

Der unterlegene Freistaat Bayern kann gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen.
 
Das man Strafen in Bezug aufs Kraftfahrzeug bekommen kann, obwohl man kein Kraftfahrzeug führt, ist eine Mär, die sich schon seit Ewigkeiten hält.

Nein, es kann Dir niemand den Führerschein entziehen, wenn Du besoffen bei rot über die Ampel gehst. Nein, es kann niemandem ohne Führerschein eine Sperre ausgesprochen werden, wenn er/sie kein Kraftfahrzeug führt.
Es wird sicherlich immer wieder versucht und ich denke, viele zahlen auch zumindest Bußgelder, die dadurch zu stande kommen, aber einer Verhandlung hält sowas selbstverständlich nicht stand.

Ich denke, dass diese Märchen absichtlich aufrecht erhalten werden, ähnlich wie das Märchen, mann müsse eine Strafe/Ausgleich zahlen, wenn man seine Verzehrkarte in der Kneipe/Disco, oder sein Parkticket verliert. Alles quatsch und nicht rechtens. Aber die Gesellschaft läuft dadurch runder.
 
@Freiherr_von
Daher ist deine Quelle, wie leider recht oft, nicht zuverlässig.
Das Urteil ist aus 2023, also war es vor der Rechtssprechung die Jahre davor so wie es im Link steht....

Ist eigentlich in diesem Fall egal weil das bei einer Anklage eh fallen gelassen wird. Nicht zugelassenes Kleinkraftrad und Pflichtversicherungsbetrug dürften überwiegend sein.
 
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sorry, bei Führerscheinentzug und Verlust des Versicherungsschutzes etc. geht es darum, daß ich als Besitzer das e-bike manipuliert habe. Hier hat der Hersteller den Fehler gemacht, und ist damit haftbar. Ohne z.B. Anschreiben als Einschreiben mit Rückschein hat der Hersteller den Nachweis zu führen, daß ich informiert wurde (und trotzdem das e-bike weiterfuhr).
Naja, Schlandrianer sind halt gute Untertanen, und schlottern schon bestimmt...
Und, nein, ich rede damit dem illegalen e-bike tuning überhaupt nicht das Wort; ganz im Gegenteil! Fände es allerdings gut, wenn wir ein speed limit wie in den USA hätten (32 km/h).
Würde ich so ein e-bike besitzen, würde ich schweigen, und genießen! Und, nein, es ist natürlich überhaupt nicht gut, daß dies v.a. Kinder/Jugendliche betrifft...
 
Hier hat der Hersteller den Fehler gemacht, und ist damit haftbar. Ohne z.B. Anschreiben als Einschreiben mit Rückschein hat der Hersteller den Nachweis zu führen, daß ich informiert wurde (und trotzdem das e-bike weiterfuhr).
Für mich liest sich das auch eher als krampfhafter Versuch, als Hersteller nicht dafür haften zu müssen, wenn sich dieser Fehler als ursächlich für einen Sturz/Unfall etc. herausstellen sollte.

Und es lässt mich schmunzeln, dass eine Firma wie Cube bei mir den Eindruck hinterlässt, nicht nachvollziehen zu können welcher Händler denn so ein Rad geliefert bekommen hat.
 
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