Der Link hat nichts mit der Fragestellung zu tun.
Wenn Du mich meinst, dann erkläre bitte warum die beiden Links nichts mit der zitierten Fragestellung zu tun haben.
Die Links beantworten beide Fragen.
1.) Der Antrieb ist als elektromotorische Tretunterstützung gedacht, die wie im Link beschrieben zu funktionieren hat. Funktioniert es nicht so, wie im Link beschrieben, könnte es sich um ein Kraftfahrzeug, und nicht mehr um ein Fahrrad handeln.
2.) Es gibt neben EU Verordnungen und Maschinenrichtlinien, ebenjenes Gesetz, welches Sinn und Zweck des Antriebes darlegt. Sinn und Zweck des Antriebes ist eine elektromotorische Tretunterstützung zu den im Text benannten Bedingungen, die dafür entscheidend ist, das Fortbewegungsmittel noch als Fahrrad und nicht als Kraftfahrzeug einzustufen.
Natürlich gibt es dazu auch eine Norm: DIN EN 15194, neben den weiteren Fahrrad spezifischen Vorschriften, wie bsp. der ISO 4210, doch letztlich zählt die gesetzliche Formulierung.
Es ist eine Mindestkörperkraft erforderlich um die elektromotorische Tretunterstützung dauerhaft zu aktivieren. Rechnerisch sind bsp. theoretisch ca. 80 Watt Eigentrittleistung erforderlich, um das Rad bei maximaler Unterstützung bei 25 Km/h zu fahren - in der Ebene auf einer Teerstraße, ohne Besonderheiten. Ein "Pedalieren" ohne permanenten Kraftschluss durch Eigenleistung führt zur Abschaltung des Antriebes.