Kann es sich nicht nur einfach um einen Medienhype handeln und wir beteiligen uns daran?
Ja!!!
...und würde einfach Jeder, der meint, tunen zu müssen, "den Ball flach halten" , sowohl auf der Straße, als auch im öffentlichen Internet, dann gäbe es all diese unsäglichen Diskussionen nicht. Es reicht jedoch, wenn einige Wenige meinen, sich mit ihrem "Fachwissen" oder ihrem verquerem Rechtsverständnis, öffentlich profilieren zu wollen, um nicht nur Ihresgleichen (bsp. dem Pendler, der stillschweigend solch ein Teil verbaut hat, um etwas schneller den Artbeitsweg zu bewältigen) damit einen Bärendienst zu erweisen, sondern auch das Thema in die öffentliche Wahrnehmung und damit das Pedelec einer erhöhten Aufmerksamkeit mit negativer Konnotation zu belasten. Das Problem wird so, 1. herbeigeredet, um dann 2. irgendwann tatsächlich als (gefühlt dramatisches) Problem wahrgenommen zu werden, mit der Folge, dass 3. geforscht wird, und die Zahlen, Daten, Fakten, die Du hier forderst, politisch und juristisch auf den Tisch kommen.
Wenn Versicherungsgutachter, Polizei und EU-Kommission dieses Thema bereits nicht nur intern bearbeiten, sondern damit auch an die Öffentlichkeit gehen (Links und Texte dazu gab es hier und im MTB Forum, sowie in den einschlägigen Facebook Gruppen schon zur Genüge. Ich suche sie nicht extra raus) , wenn Hersteller öffentlich Gegenmaßnahmen ankündigen ( und nicht umsetzen?? ) Fahrradverbände Rechtsbelehrungen und Warnungen herausgeben, und nun auch erste Fachmedienvertreter Panikmache betreiben, dann liegen bereits intern Beweise vor. Dir werden sie dann präsentiert, wenn Dir auch die Folgen präsentiert werden. Dann ist es zu spät.
Wer kommt denn für die Schäden des sonstigen Freizeitssports (Fußball, Skifahren, Motorradfahren usw)auf? Dein Bekannter hat doch seine Lektion erhalten.Gegen Dummheit hilft auch kein Gesetz!
... diese Frage lässt sich via Google beantworten. Ich fasse mal kurz zusammen und beziehe mich auf Unfälle zwischen Privat und Privat:
1.)Beim Alleinunfall ist man für sich selbst verantwortlich. Die Krankenkasse - sofern man versichert ist - zahlt je nach ihrem Leistungskatalog und/oder den gesetzlichen Mindestvorgaben. Bist Du hinterher behindert, und bsp. nicht mehr arbeitsfähig, ist das Dein Problem, sofern Du keine entsprechende Unfallversicherung hast. Der Rentner in bezahlter Immobilie hat da ein geringeres Problem. der 40 jährige berufstätige (und nun berufsunfähige) Familienvater mit Immobilie und Hypothek endet regelmäßig in der Privatinsolvenz.
2.) Unfall mit Fremdverschulden und Versicherungsschutz auf der Schädigerseite. Hier gibt es in der Regel jahrelange Rechtsstreitigkeiten, bis das erste Geld von der gegnerischen Versicherung kommt. Auch dies kann für obigen Familienvater, wie oben beschrieben enden, muss aber nicht, wenn er bsp. eine Haftpflicht mit Fremdschuldversicherung hat, die dann -vorläufig - eintritt. Bei KFZ- Unfällen (mit versichertem KFZ) hat man da noch das kleine Glück dass die Verkehrsopferhilfe partiell zur Seite springt. Ist kein KFZ beteiligt, und die Tat wird als Straftat geahndet, dann kann man auf den weißen Ring hoffen. Ansonsten sieht es schlecht aus.
3.) Unfall mit Fremdverschulden ohne gegnerischen Versicherungsschutz, mit Gegner ohne Zahlungsfähigkeit, oder mit Täterflucht:
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt Deine "Gesundung"; will heißen, bis zur möglichen Teilhabe am Leben. Das geht auch im Rollstuhl.
Ohne Privathaftpflicht mit Fremdschuldversicherung ändert sich das Leben dramatisch, solange man nicht den notwendigen finanziellen Rückhalt hat.
4.) Unfall bei dem man selbst der Schädiger ist und der keinen Straftatbestand darstellt, und für den man versichert ist, kann unabhängig von einer Versicherungsdeckung zu empfindlichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen. Ist das Opfer lebenslang behindert, ist man auch lebenslang mit im Boot. Ist der Unfall ein Straftatbestand - es reicht ein getuntes Pedelec, auch wenn das nicht ursächlich war, da das getunte Pedelec an sich schon einen Straftatbestand darstellt (google nicht zugelassenes KFZ) - dann tritt Deine Versicherung in Vorleistung, um anschließend von Dir Regress bis (ggf.) zur Deckelungssumme (oft so um die 20.000€) zu fordern. Die Schadenersatz- Schmerzensgeldforderungen, Gerichts- u. Anwaltskosten, etc. bleiben davon unberührt und sind ebenfalls zu zahlen. Da haben schon einige Menschen Haus und Hof verloren.
5.) Du bist der Unfallverursacher, hast einen Straftatbestand erfüllt, und bist nicht versichert: Wenn Du nicht schon Hartz4 warst, bist Du es ab jetzt, in der Regel bis an Dein Lebensende.
Wie gesagt; Google hilft Dir weiter, oder auch Deine Krankenkasse, oder Deine Versicherung.
...und ja, es gibt auch immer wieder Leute, die aus sowas mit einem blauen Auge heraus kommen