Kenne mich Steuermäßig nicht so aus. Wenn jemand über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt er ja schon den Maximalen Sozialversicherungsbeitrag und den maximalen Betrag in die Rentenversicherung.
Heist „ein Nachteil“ das durch das Leasing die Einzahlung in die Rentenversicherung verringert...