Jo, aber tatsächlich kannst du Fahrtkosten verlangen .
Weist die gekaufte Ware einen Mangel nach § 434 BGB auf, steht dem Käufer gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Dabei kann grundsätzlich der Käufer wählen, ob er die Beseitigung des Mangels (=Nachbesserung)...