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Bis das zuständige Gericht eine Entscheidung getroffen hat brauchst seit Januar 24 auch wieder eine Warntafel, auch bei einem Kupplungsträger mit Folgekennzeichen und eigener Beleuchtung.
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/warnweste-warntafel/