etwas OT: Überraschende Klauseln in Verträgen oder AGB's sind gegenüber Endkunden nicht zulässig. Ich würde dies
"Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen gegenüber den hier gemachten Produktinformationen und Komponenten zu vollziehen. Das kann das...