Suchergebnisse

  1. HaiRaider66

    Neue Regeln für alpines Gelände: E-Biker unerwünscht?

    Die Bedeutung von Verkehrsschildern wird durch das Betretungsrecht nicht aufgehoben. Du darfst einen mit dem Schild 250 gekennzeichneten Weg ja betreten, nur nicht befahren. Hatte heute unterwegs nur ein Beispiel mit Ausnahme für Fahrräder, konnte also weiterfahren ;-)
  2. HaiRaider66

    Neue Regeln für alpines Gelände: E-Biker unerwünscht?

    Ich wohne in NRW, achte einfach mal bei der nächsten Waldeinfahrt über einen regulären Weg für mehrspurige Fahrzeuge auf die Beschilderung. Die 90% sind natürlich etwas übertrieben, aber es gibt schon recht viele so ausgeschilderte Wege, sofern es sich nicht um Landschaft- bzw...
  3. HaiRaider66

    Neue Regeln für alpines Gelände: E-Biker unerwünscht?

    >90% aller Waldautobahnen bzw. Feldwege sind für Fahrräder sowieso gesperrt, unabhängig davon ob Pedelec oder "echtes" Fahrrad. Im Regelfall steht dort nämlich das Verkehrszeichen 250, mit der Einschränkung "land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei", D.h. der Waldeigentümer darf mit seinem...
Zurück
Oben