Den Begriff „Gewährleistung“ kennt das Gesetz nicht, folgedessen gibt es also eine gesetzliche Gewährleistung nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 434 BGB) ist von Sachmängeln und einer Verjährung der Mängelansprüche die Rede.
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Jene Ansprüche kann man nun...