Die EU-Kommission plant eine Gesetzesänderung, die – sollte sie so in Kraft treten – auch alle E-Bikes betreffen wird. Konkret geht es um eine Überarbeitung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, aus der sich ergeben würde, dass alle E-Bikes in Zukunft versichert sein müssen. Am 22.01. entscheidet die Europäische Kommission über diese Gesetzesänderung. Die EU-Regelungen hierzu gehen bis ins Jahre 1972 zurück und machen es u.a. möglich, dass wir ohne KFZ-Zusatzversicherungen überall in Europa mit unseren Autos mit gewissen Mindestbeträgen haftpflichtversichert sind.

Update 23.01.2019

Am 22.01.2019 entschied die Europäische Kommission darüber, ob E-Bike-Fahrer aller Art zukünftig eine KFZ-Haftpflichtversicherung benötigen. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) beschloss am 22. Januar 2019, dass es eine erzwungene Haftpflichtversicherung für Pedelecs & E-Bikes mit niedriger Leistung nicht geben wird.

Der europäische Radfahrerverband, eine in Brüssel ansässige Fahrradorganisation, warnte im Vorfeld eindrücklich davor, dass die Nutzung und der Verkauf von E-Bikes einen erheblichen Schaden erleiden, wenn ein solches Gesetz verabschiedet werden würde.

„Die Überarbeitung der EU-Kfz-Versicherungsrichtlinie droht die obligatorische Versicherung aller Arten von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Trotz der harten Arbeit von ECF (European Cyclists’ Federation) und seiner Partner in der Fahrradbranche, welche sich darum bemüht haben von der Gesetzesänderung ausgeschlossen zu werden, ist die Europäische Kommission dazu verpflichtet über den Vorschlag zu entscheiden. Dies hat das Potenzial, der Entwicklung des europäischen Marktes für E-Bikes in ganz Europa erheblichen Schaden zuzufügen“, sagte der Verantwortliche für Straßenverkehrssicherheit und technische Richtlinien der europäischen Radfahrervereinigung, Ceri Woolsgrove.

2016 wurde damit begonnen zu untersuchen, ob die Regelungen den geänderten Anforderungen des Verkehrs noch entsprechen oder ob es Probleme in bestimmten Bereichen gibt – man denke in diesem Zusammenhang bspw. an fahrerlose Autos. Als ein Problembereich haben sich Unfälle mit unversicherten Fahrzeugen herauskristallisiert, in 2011 geht es laut dem Bericht um 870 Mio EUR an Ansprüchen, die nicht durch Versicherungen abgedeckt seien.

Als Vorschlag wird jetzt genannt, dass alle Fahrzeuge, die einen Motor haben und als Fahrzeug genutzt werden mit (konkretisiert als „normalerweise als Transportmittel dienen“) eine Mindestversicherung aufweisen sollen.

Aus den EU-FAQ zum Thema:
Wie wird die Richtlinie mit Elektrofahrrädern und anderen neuen Typen von Elektrofahrzeugen umgehen?

Die Bewertung ergab, dass neue Arten von Kraftfahrzeugen wie Elektrofahrräder (E-Bikes), Segways und Elektroroller bereits in der Auslegung durch den Gerichtshof in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Außerdem sind die Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip befugt, neue Arten von Elektrofahrzeugen von der Kfz-Haftpflichtversicherung auszunehmen, sofern ein nationaler Entschädigungsfonds die Entschädigung der Opfer im Falle eines Unfalls gewährleistet. Es besteht also keine Notwendigkeit, diesbezügliche Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Alternativ zu einer Pflichtversicherung könnte also auch ein nationaler Entschädigungsfonds die Entschädigung der Opfer im Falle eines Unfalls gewährleisten – dieser Fonds müsste dann bspw. über eine Zusatzabgabe auf E-Bikes finanziert werden.

Weitere Informationen zum Thema:
Vorschlag der EU-Kommission
EU-FAQ zum Thema
Stellungnahme des Europäischen Fahrrad-Verbandes ECF

Wie ist deine Meinung dazu – kommt das Nummernschild für das E-Bike? Brauchen wir eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeuge – inklusive E-Bikes, oder sollte diese Versicherung dann gerechterweise auch normale Fahrräder umfassen, die ja ebenfalls keine Pflichtversischrung benötigen?

  1. benutzerbild

    Gelöschtes Mitglied 2965

    dabei seit 12/2015

    Diese Gefährdung ist - entgegen den unbelegten Behauptungen einiger Pedelec-Gegner* - nachweislich beim Pedelec nicht höher als beim Fahrrad.

    *...genau das wurde durch die EU-Kommission geprüft, und deshalb gibt es keine Haftpflichtpflicht.

    Da hat der Lobbyverband der Fahrradindustrie wieder ganze Arbeit geleistet
  2. benutzerbild

    bluecat

    dabei seit 12/2011

    ...in Deutschland geht die Zulassung eines S-Pedelec ebenso einfach. Der TO möchte allerdings ein Pedelec zum S-Pedelec machen. Das ist eine andere Hausnummer.

    Allerdings, denn die Teileliste, die an einem 45er dran sein müssen, geht ins Geld - so dann alles im Retailmarkt erhältlich ist. In CH sind die Kosten für die Typenprüfung höher, dem hörensagen nach ist alleine die Motorleitsungsprüfung bei der EMPA teurer als das Bike selbst.

    Ich habe die ursprüngliche Frage so Verstanden: Kann ich mein auf 45km7h aufgebohrtes eMTB korrekt versichern - und dann das Nummernsild zu Hause oder im Rucksack lassen?
  3. benutzerbild

    MtB55

    dabei seit 05/2016

    Immer noch nein.

  4. benutzerbild

    Tricksy

    dabei seit 08/2011

    Ich habe die ursprüngliche Frage so Verstanden: Kann ich mein auf 45km7h aufgebohrtes eMTB korrekt versichern - und dann das Nummernsild zu Hause oder im Rucksack lassen?

    Genau das war meine Frage. Und als Hintergrund geht es um die reine Haftpflichtdeckung wenn ich einen Schaden verursache. Also nix Kasko usw. Das Nummernschild kann auch gern am Bike statt im Rucksack montiert werden. Aber es wird den Sachverhalt nicht ändern. Ist aus benannten Gründen so nicht machbar.
  5. benutzerbild

    Gelöschtes Mitglied 6435

    dabei seit 12/2015

    Lage: ich kaufe für mein Ebike ein Tuningkit bis 45 km/h. Vorerst ist die Lage klar. Erlöschen der Betriebserlaubnis

    Gedankenlage komplett unklar würde ich sagen.

    Wie kann etwas erlöschen das garnicht vorhanden ist? smilie

    Ein Pedelec25 besitzt keine Betriebserlaubnis!


    Jetzt kaufe ich mir ein Moppedschild und versichere mich dort unter dem Punkt Ebike bis 45 km/h. Den Versicherungsschein und -schild führe ich wie vorgeschrieben mit.

    NEIN!

    Erst mal musst Du zum TÜV und eine Betriebserlaubnis einholen. Die ist an mehr gebunden als nur eine max. unterstützte Höchstgeschwindigkeit. Spiegel, Reifen u.s.w. ...

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