Fast neues Cube gebraucht kaufen, keine wirklich tolle Idee

Ralf33

Mitglied
Servus
wem der Gedanke in den Sinn gekommen ist, sein Cube Wunschbike aufgrund der aktuellen Liefersituation geraucht zu kaufen, der sollte sich darüber im klaren sein das nur der Erstbesitzer die Garantie in Anspruch nehmen darf. Ich dachte immer, ähnlich wie bei einem gebrauchten KFZ wird die Garantie … soweit vorhanden … an den nächsten Fahrzeughalter übertragen. Ist das rechtlich gedeckelt ? Da kann ein “schnapper“ im Fall des Falles teuer werden, auch wenn das Cube nur 4 Wochen alt sein sollte 🥴
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Hilfreichster Beitrag geschrieben von cube_one

Hilfreich
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Das Thema schon wieder.
Gewährleistung sind 2 Jahre und ist übertragbar durch Abtretung.
Zusätzliche Garantieleistungen seitens des Herstellers entfallen jedoch.
Wenn man darauf verzichten kann.....
Mach doch nicht wieder das ganze Forum heiß 🤣
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von cube_one

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Das Thema schon wieder.
Gewährleistung sind 2 Jahre und ist übertragbar durch Abtretung.
Zusätzliche Garantieleistungen seitens des Herstellers entfallen jedoch.
Wenn man darauf verzichten kann.....
Mach doch nicht wieder das ganze Forum heiß 🤣
Olala… man möge mir verzeihen 🙄. Zum einen wusst ichs nicht, dass das Thema bereits diskutiert wurde, aber zum anderen weiss jetzt jeder dass er beim kauf eines gebrauchten sich eine schriftliche Abtretung der Gewährleistung geben lassen soll 👍
 
Man sollte sich halt mit dem Verkäufer gutstellen und ihn bei Laune halten, damit er im Fall der Fälle die Abwicklung vornimmt.

Etwas relativierend ist aber auch, dass die Boschkomponenten davon nicht betroffen sind. Da läuft die Garantie nicht über Cube und i.d.R. ist es ausreichend, wenn man die Originalrechnung für das betroffene Rad vorweisen kann.
 
Das mit der Garantie ist freiwillig und kann jeder Hersteller machen wie er will. Nur für den Erstkäufer gibts oft.

Gewährleistungsanspruch besteht zwischen den Parteien des Kaufvertrags wenn zutreffend. Gebraucht privat normalerweise nicht - gekauft wie besehen nennt sich das.
 
Deswegen die schriftliche Abtretung dessen
So geht es nicht. Der vorherige Verkäufer steht erstmal nur seinem Vertragspartner ein. Also er müsste noch jemand einstehen - aber unfreiwillig anhängen kann man es ihm nicht.

Ich glaube in der Praxis ist es am besten, wenn der Erstkäufer zusagt, sich um eine noch laufende Gewährleistung zu kümmern. Und ggf. auch um Garantie. Muss er alles nicht, ist für einen Verkauf aber natürlich schwer von Vorteil.
 
So geht es nicht. Der vorherige Verkäufer steht erstmal nur seinem Vertragspartner ein. Also er müsste noch jemand einstehen - aber unfreiwillig anhängen kann man es ihm nicht.

Ich glaube in der Praxis ist es am besten, wenn der Erstkäufer zusagt, sich um eine noch laufende Gewährleistung zu kümmern. Und ggf. auch um Garantie. Muss er alles nicht, ist für einen Verkauf aber natürlich schwer von Vorteil.
So ein Käse.
Informier dich erstmal
Hier zum Beispiel:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/20606-agb-weitergabe-maengelanspruechen
 
Oh, wusste nicht dass da was neues geurteilt wurde. Das ist für Zweitkäufer von jungen Rädern auf jeden Fall super.

Dem Hersteller und seinen Garantien dürfte es aber weiter freistehen damit zu verfahren wie er will.
 
Gewährleistung ist als Begrifflichkeit übrigens nicht mehr aktuell.

Spätestens seit der Verschiebung der Beweislastumkehr von 6 auf 12 Monate zu Jahresbeginn 2022, aber auch schon davor, wird eigentlich nur noch von gesetzlicher Sachmangelhaftung gesprochen.
 
@rogerdubois

Das nimmt man als Privatkäufer dann halt in Kauf. Bei einem Pkw ist es doch nichts anderes, da gibts von Privat auch weder Garantie noch Gewährleistung.

Versteh nicht wieso das jetzt so ein Problem ist. Und ehrlich gesagt möchte ich als Verkäufer dann nicht bei einem Problem belästigt werden und meine Zeit opfern. Wenn man das Risiko nicht eingehen will dann muss man halt mehr zahlen und neu kaufen.

Ich frag mich halt nur wie das dann abläuft wenn zB ein Händler das bike in Zahlung nimmt und es dann weiterverkauft. Da ist ja dann praktisch auch keine Herstellergarantie mehr vorhanden.

Geht man dann dem Händler auf den Sack? Der haftet doch auch nur kurz
 
Hey super für eure vielen Kommentare. Ich fasse mal kurz zusammen.

- Gesetzliche Gewährleistung kann, vielmehr sollte (muss) schriftlich vom erst Köufer übertragen werden.
- Garantie des Herstellers bzw des Verkäufers fällt „flach“ da Kaufvertrag mit dem erst Käufer abgeschlossen wurde (da war ein Kommentar 10 Jahre Rahmengarantie, schon spannend)
- ein weitere Kommentar, sich mit dem Verkäufer des gebrauchten „gut halten“ … das funkt meiner Meinung nach aber auch nur wenn das bike neu online oder bei einem Fachhändler in der näheren Umgebung aller „Parteien„ gekauft wurde bzw ansässig ist. Jedenfalls bist über die Laufzeit auf den „goodwill“ des Verkäufers angewiesen

Also ich bleib dabei, bei nem e bike von i. d. R. ü 3000 teuros ist der Neukauf in jedem Fall dem gebrauchten vorzuziehen. Ausnahmen sind die Selbstschrauber, aber auch nur zum teil, was willst z b bei nem defekten Carbonrahmen selbst schrauben 🥴
 
- Garantie des Herstellers bzw des Verkäufers fällt „flach“ da Kaufvertrag mit dem erst Käufer abgeschlossen wurde (da war ein Kommentar 10 Jahre Rahmengarantie, schon spannend)
Das kann von Marke zu Marke anders sein. Wie es genau bei Cube ist weiß ich nicht.

Interessant vielleicht noch das mancher Zulieferer auch Garantien gibt. Felgen, Sattel, Lenker fallen mir da als erstes ein. Und die haben dann auch wieder ihre Version davon für wen was und wie lange.
 
Hallo,
ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Verkäufer.
Die Verkäufer sprechen sehr gerne von Garantie obwohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist greift, da das Teil mindestens zwei Jahre funktionieren muss.
Mir hat GarantieHeld geholfen und mich bei der Abwicklung unterstützt.
Kleiner Tipp
;)


Grüße
 
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