Promillegrenze E-Bike

Pretension

Mitglied
Hallo zusammen,

ist rechtlich ein E-Bike gleichzusetzen mit einem Bio-Bike ? Sprich zählt beim E-Bike auch die Grenze von 1,6 Promille ab der du deinen Führerschein abgeben musst ?

Ich habe bisher viele verschiedene Meldungen bekommen.
 
Du wirst hier keinen "Darfschein" bekommen, um betrunken Fahrrad zu fahren.
Ja, rechtlich ist das Fahrrad mit Trittünterstützung dem ohne gleich gestellt. Also zählt die Promillegrenze genauso wie der Rest der StVO.
 
Solange der TE nicht näher definiert was er unter „E-Bike“ versteht, kann man die Frage nur mit einer Glaskugel beantworten. Meine ist aber leider defekt.
 
Die Definition eines wohl hier gemeinten "Pedelecs" findet sich in Paragraf 1 Abs 3 des Straßenverkehrsgesetzes.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
Alle so ausgerüsteten Räder werden rechtlich wie Fahrräder behandelt, was auch die Promillegrenzen betrifft. Allerdings ist hier zu beachten, dass die gennanten 1,6 Promille beim Fahrradfahren lediglich ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gelten. Für nicht allzu geübte Trinker wirds deutlich drunter schon happig mit dem Geradeausfahren. Dann würde bereits ab 0,3 Promille eine Straftat nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch (Trunkenheit im Verkehr) im Raum stehen.
 
Meinen Informationen nach werden E-Bikes genauso wie Autofahrer behandelt. Also eine Promillegrenze von 1,6. Zu empfehlen ist es aber sicher nicht, da Alkohol ja massive Einschränkungen mit sich bringt.
 
Fahrt ihr in Deutschland alle besoffen mit dem Radl, in Österreich gilt beim Fahrrad 0,8 Promille, egal ob E oder normales Bike!!! Und wenn du Pech hast, ist der Führerschein auch weg!
 
Vielen Dank für eure Antworten. Die Ursprüngliche Fragestellung wurde mir damit hinreichend Beantwortet.

Ansatz dieser Frage war, das ein Bekannter zu mir gesagt hat bei E-Bike würde die gleiche Promillegrenze wie beim Auto zu Grunde Liegen sprich 0,5.

Aber Grundsätzlich:

Don´t drink and drive
 
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