Levo Kauf in Österreich - Service und Garantie in Deutschland?

Jimmyk

Neues Mitglied
Bin seit drei Tagen stolzer Besitzer eines Turbo Levo Expert FSR

Hab's mir im Urlaub in Österreich gekauft (ich lebe in Deutschland).

Sollte ja auf die Garantie keinen Einfluss haben?!?
Ich denke (und hoffe), dass ich mit dem Radl auch hier zum lokalen Spezi-Dealer gehen kann und ebenso Updates, Service etc. bekommen werde?

War ein Spontankauf, den ich bisher noch überhaupt nicht bereut habe bei bisher nur zwei kleinern Touren mit je knapp 1000Hm.

Werde wohl demnächst mal einen lokalen Spezi-Dealer aufsuchen und mich schlau machen.

Möchte evtl. eine etwas längere Sattelstütze - das sollte doch kein Problem sein.
Die Griffe möchte ich auch noch gegen Ergon Griffe tauschen, da mir diese dünnen Spezi-Griffe nicht sehr gut in der Hand liegen.
 
Gewährleistungsansprüche hast Du gegen den Händler in Österreich, ein halbes Jahr, weil vermutet wird, daß dann der Schaden bereits beim Verkauf vorlag - weitere eineinhalb Jahre evt. mit Beweispflicht Deinerseits - dh. Du müßtest evt. beweisen, daß der Schaden bereits beim Kauf vorlag. Also vergleichbar wie in .de. Ob Wandlung schon nach zwei Versuchen der Nachbesserung gefordert werden kann, wie hier in .de, entzieht sich meiner Kenntnis. Das könnten in Österreich Gerichte anders entschieden haben.

Der Garantieumfang und die -bedingungen solltest Du übergeben bekommen haben, Garantie ist völlig freiwillig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Der kann auch die Abwicklung vorgeben. Ich habe in den letzten Jahren nur selten Garantiebedingungen gesehen, die substantiell über die sowieso zustehende Gewährleistung hinaus gingen.

Ob jetzt ein fremder Händler, der das Verkaufsgeschäft nicht getätigt hat, jetzt nachträglich kostenlos Teile tauscht und die ausgebauten in Zahlung nimmt, bezweifele ich. Bleib' jedenfalls schön freundlich, vielleicht erhöhst Du damit Deine Chancen.

https://www.specialized.com/ch/de/warranty
Gruß
flatratte
 
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Das ist schon innerhalb von Deutschland ein Problem. Bei Händler X kaufen und dann wegen der Garantie nach Händler Y gehen funktioniert meist nicht.

Der kann das machen - muss er aber nicht. Wenn du Glück hast, kümmert er sich und nimmt dafür eine Aufwandspauschale.
 
finde es komisch das der "Nichtverkäufer-Händler" Aufwandentschädigung nimmt!

Ich hatte gerade einen Motorschaden und ein neues Rad gekauft.
Der (Online-) - Händler (Vertragshändler) machte den Tausch umsonst, obwohl er das Rad nicht verkauft hatte.

Auf Nachfrage sagte er: jeder Vertagshändler muß Garantie abwickeln und bekommt vom Hersteller Aufwandsentschädigung.
Also wie beim Auto.

Ich würde mich ggf. schriftlich beim Hersteller über den Vertagshändler beschweren, falls der Reparatur verweigert.
Bin bisher auch immer der Argumentation gefolgt, daß andere Händler nichts machen müssen.

Ob das mit Garantieabwicklung für Zweitkäufer gleich ist? Bei vielen Marken heißt es offiziell daß Händler an Gebrauchträdern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung nichts machen müssen (was für mich einer Umgehung der Gewährleistung / Garantie gleichkommt).
Beim Auto überträgt sich die Gewährleistung / Garantie jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Zeiten.
 
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