Naja, ich gehe eigentlich schon davon aus, daß der Händler seinen EK bekommt. Jedenfalls solange die Ware "verschwunden" ist. Wenn sie wieder auftaucht, wobei da sicher der Zeitpunkt eine Rolle spielt, hat er doch die Wahl, jedenfalls steht es so doch zu lesen.... Aber ich bin weder Jurist noch...