So geht es nicht. Der vorherige Verkäufer steht erstmal nur seinem Vertragspartner ein. Also er müsste noch jemand einstehen - aber unfreiwillig anhängen kann man es ihm nicht.
Ich glaube in der Praxis ist es am besten, wenn der Erstkäufer zusagt, sich um eine noch laufende Gewährleistung zu...