OK, so steht es im Wikipedia - und ist, wenig erstaunlich, nicht vollständig.
So steht es in der StVZO § 67:
Daraus folgt, dass, wenn keine solche Lichtanlage vorhanden ist, die Vorschrift nicht greift. Es ist zulässig, ein 25er ohne Lichtanlage zu Betreiben - am Tag. Bei Dunkelheit ist Licht...