Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber kann das E-MTB ganz normal kaufen, finanzieren, leasen, sich schenken lassen, was immer er will. Wenn er es dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung stellt, also zusätzlich zum Lohn, muss der Arbeitnehmer gar nichts versteuern, wenn es beim Lohn gegengerechnet...